12 19. (9. ordentliche) Versammlung des IX. Vereinsjahres.
herausgezupft werden, gewickelt und mit einem farbigen Bande festgebunden wird. In einzelnen deutschen Landesteilen wird nämlich noch vielfach mit dem Rocken gesponnen, so z. B. in der Lausitz, in Pommern, Mecklenburg, dem Schwarzwald u. s. w.
Weitere interessante Stücke in der Sammlung sind ein Stickmusterbüchlein, in dessen rot überzogenen Deckel ein Spiegelchen von der Grösse eines Markstücks eingelassen ist, und eine Zappelfigur in Gestalt einer bayerischen Kellnerin. Wenn man an der „Strippe“ zieht, schwingt das holde Wesen in jeder Hand ein Viertel-Dutzend Maasskrüge, zeigt die Zähne und verdreht die Augen. Solche Zappelfiguren werden namentlich um die „Bockzeit“ in Bierhäusern von Hausierern verkauft.
Auch einige Bogen Pfefferkuchenbilder, wie man sie in Verbindung mit Pfefferkuchenpäckchen auf allen Jahrmärkten sehen kann, sind in der Sammlung vertreten. Sie handeln viel von Liebe und ewiger Treue, von Küssen und der unbezwinglichen Zaubermacht schwarzer Augen,
Vielbegehrte Lagerartikel der Firma sind ferner die für ländliche Wirtshäuser bestimmten Kneipbilder. Auf ganzen Bogen sind die Wirtshausscenen verschiedener Art: die Heimkehr des Berauschten, sein Empfang durch die „bessere Hälfte“ u. s. w., meist recht drastisch dargestellt. Einladungen zu möglichst ergiebigem Biergenuss und die eindringliche Mahnung: „Hier wird nicht gepumpt“ reihen sich an. Als Gegenstücke hierzu finden sich Heiligenbilder und Darstellungen aus der biblischen Geschichte. Auch lebensgrosse Brustbilder bekannter und berühmter Persönlichkeiten, so z. B. des Kaisers und der Kaiserin, sind, teilweise in recht guter Ausführung, vertreten.
Vom Standpunkt der Geschichte heimatlichen Gewerbefleisses und der Volkskunde wird unsere Brandenburgs auch ferner gern anteilnehmen am weitern Erblühen der alten Firma Gustav Kühn in Neu- Ruppin.
4. Den Schutz des Waldes und überhaupt der seltenen heimischen Pflanzen, ingleichen die Herausgabe eines forstbotanischen Merkbüchleins — vgl. in unseren Monatsheften IX. 10, 258, 884, 481, 483 und 481 — betreffen die nachfolgenden Schriftsätze.
An den Vorstand des Botanischen Vereins der Provinz Brandenburg richtete ich zunächst folgendes amtliche Schreiben am 18. Januar d. Js.:
Berlin, den 18. Januar 1901.
In der Angelegenheit betreffend die Inventarisierung, Klassierung und Beschützung der zu den natürlichen Denkmälern zu rechnenden seltenen Pflanzen, insbesondere Bäume, Baumgruppen u. dgl., ersuchen wir den Vorstand, sich gefälligst dahin verwenden zu wollen, dass ein forstbotanisches Merkbüchlein thunlichst genau nach dem vortrefflichen Conwentzschen für die Provinz Westpreussen recht bald für