Heft 
(1902) 10
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III, Denkmalsschutzbericht des Herrn Geheimen Baurats Bluth.

handen ist. Die Königl. Regierung wird einen Entwurf und Kostenanschlag für diese Wiederherstellung aufstellen lassen.

Die kirchlichen Behörden der St. Marienkirche zu Prenzlau haben seit einer Reihe von Jahren sich der Wiederherstellung der infolge,lang­jähriger Verwahrlosung sehr verfallenen Margarethenkapelle widersetzt und haben die Restaurierung dieses wertvollen mittelalterlichen Baudenkmals, welches an der Südseite der Kirche in edlen Formen der späteren Backstein­gotik errichtet ist, bisher zu verhindern vermocht, obwohl der Herr Kultus­minister und der Provinzialausschuss die gesamten, auf 9000 Mk. ermittelten Kosten der Wiederherstellung zur Verfügung gestellt hatten Nachdem die kirchlichen Behörden nunmehr ihren Widersprach gegen Erhaltung der Kapelle aufgegeben^ haben, ist Aussicht auf die Wiederherstellung der letzteren vorhanden.

Zur Restaurierung der St. Johanniskirche zu Luckenwalde bittet der Gemeindekirchenrat um Erwirkung einer Beihilfe seitens des Provinzial­ausschusses, um auch die Fenster und das Hauptgesims der Kirche stil­gerecht wiederherzustellen, für welche Zwecke die Mittel zu den auf 22 000 Mk. veranschlagten Kosten der Wiederherstellung nicht ausreichen.

Eingehend berichtet der Provinzialkonservator über den Verlauf des am 24. und 25. September v. J. in Dresden abgehaltenen Denkmaltages und über die Vorträge und Verhandlungen auf demselben betreffend die Einführung eines gesetzlichen Schutzes für die Denkmäler im deutschen Reiche, die bei den vorzunehmenden Inventarisationen derselben zu beob­achtenden Grundsätze, die Herausgabe eines Handbuches der deutschen Inventarisationen und Denkmäler, sowie die bei Restaurierungen und Ergänzungen von Denkmälern anzuwendenden Gesichtspunkte und giebt zugleich Kenntnis von den zu diesen Gegenständen gestellten Anträgen und Beschlüssen. Der Provinzialkonservator teilt mit, dass bei den Verhand­lungen die wärmste Teilnahme der Anwesenden sich kund gegeben und dass letztere in hohem Grade von dem Ergebnisse der Verhandlungen befriedigt gewesen seien; es dürfe daher angenommen werden, dass der Denkinaltag zu einer ständigen Einrichtung sich herausbilden und für die Pflege und den Schutz der Denkmäler von Segen sein werde. In der an diese Mitteilungen sich scliliessenden Besprechung wurde dem Wunsche Ausdruck gegeben, dass den hinsichtlich der Gesetzgebung betreffend den Schutz der Denkmäler, sowie der Inventarisierung und der Restaurierung derselben aufgestellten Grundsätzen weitere Verbreitung auch im Kreise der Mitglieder der Kommission und der Vertrauensmänner für die Denkmal­pflege gegeben werden möge, welchem Wunsche durch Aufnahme dieser Grundsätze in den Jahresbericht des Provinzialkonservators entsprochen werden wird.

Bezüglich des vor 1V 2 Jahren aufgedeekten vorgeschichtlichen Königs­grabes bei Seddin (Kreis Westprignitz) teilt der Provinzialkonservator mit, dass der Grand und Boden desselben inzwischen für den Provinzial­verband von Brandenburg erworben, ein Zugang zu der Grabkammer an­gelegt und ein Verschluss vor derselben angebracht sei.