Heft 
(1902) 10
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Fischerei der Provinz Brandenburg.

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In jedem Kahne stehen gewöhnlich zwei Leute. Der eine fährt und der andere ist mit einer Stange bewaffnet, an deren Ende ein viereckiger oder kreisförmiger Lederfleck angenagelt ist, so dass das Werkzeug einer Stampfe ähnlich sieht. Das ist die Knoppaue. Auf ein gegebenes Zeichen fährt die Flotte nun stromab den den ScEerran haltenden Gefährten zu, wobei sie fort­währendknoppeien, d. h. mit der Knoppaue bis auf den Grund des Fliesses / und auch in ~cfie an den Ufern befindlichen Löcher stossen. Die Fische werden dadurch immer vor den Kähnen hergetrieben und um dem Lärm zu entgehen, suchen sie'ihre Sammelstellen auf. Auf diesen Augenblick haben die den Scherran haltenden Männer gewartet, um durch Aufheben desselben die Karpfen zu fangen. Die Ausbeute beim Knoppeien ist sehr verschieden. Oft sind in den Netzen neben einigen Barschen, Bleien und Hechten nur 12 Karpfen; oft zählte man aber schon bis zu 20 Karpfen in einem einzigen Scherran. So wird das betreffende Fliess allmählig ab gekn oppeit. Der Fang wird dann unter die Teilnehmer gleichmässig verteilt. Lok.-Anz. 16.12.1890.

2. Ein grosses Fischsterben hat wieder einmal die Gewässer der Stadt heimgesucht. An der Mühlendammschleuse und an der Jungfernbrücke sah gestern Gross und Klein mit Bedauern, wie tausende und abertausende kleine und sogar mittelgrosse Fische ganz oder halbverendet stromabwärts trieben. Die noch lebenden, die aber kaum noch schnappen konnten, wurden vielfach eine Beute der Hechte, die unter diesen Umständen eine mühelose Jagd hatten und nimmersatt fortwährend zuschnappten. Berl. Ztg. 8. 9. 1900.

3. Behufs Schonung des Fischbestandes in der Havel hat die Re­gierung soeben eine wesentliche Einschränkung des Angelns angeordnet. Bisher war es jedem Inhaber einer Angelkarte gestattet, mit fünf Angel­ruten den Fischfang zu betreiben. Fortan darf er indes nur noch zwei Angelruten benutzen. Sodann ist bestimmt worden, dass die Fischerei­gemeinden Tiefwerder und Pichelsdorf, die das Recht des Verkaufes von Angelkarten haben, davon nur eine gewisse Zahl, nämlich 113 jede Gemeinde, verausgaben dürfen. So lange durften sie eine unbeschränkte Zahl von Angelkarten verkaufen, und sie haben von dieser Freiheit auch einen sehr weitgehenden Gebrauch gemacht, weil dies eine bedeutende Einnahme brachte, welche die fischereiberechtigten Eigentümer unter sich verteilten.

B. T.-Bl. 14. 11. 1900.

4. Die Fischerei-Verhältnisse des Gemeindebezirks Berlin. Auf

Antrag des Vorsitzenden des Brandenburgischen Fischerei-Vereins, Herrn Geheimen Justizrats Uhles, unseres Mitgliedes, ist eine grosse Anzahl von Fragebogen in Form der nachfolgenden Tabelle versendet worden, um eine Übersicht über die Fischverhältnisse und eine allgemeine Fischereikarte der Provinz Brandenburg darnach herzustellen. Es braucht kaum ausgeführt zu werden, dass dies ein in jeder Beziehung dankenswertes Unternehmen ist, das recht eigentlich auch der Heimatkunde nach verschiedenen Richtungen hin zu Gute kommt. Unterzeichneter hat die Ausfüllung der bezüglichen, den Gemeindebezirk Berlin betreffenden Tabelle veranlasst und wird letztere wegen ihres Interesses für die Mitglieder der Brandenburgia und alle Freunde unserer Forschungen in unserer Zeitschrift hiermit veröffentlicht.

Berlin, den 9. Februar 1899. E. Friedel.