188
B. Seiffert:
keine Feuersgefahr zu sorgen haben, und können in denselben Fällen die Sturmglocken geläutet werden.“
Daraufhin beschloss der Rat (Pape, Heller, Beneckendorf, Schmidt) unterm 28. August 1745:
„Bei diesen jetzigen Umständen hat man vor nüthig erachtet, eine stärckere und bessere Wacht zu halten, zu welchem Ende von nun an 1) in jedem Thore sein sollen 4 Mann, und müssen selbige des Morgens um 8 Uhr aufziehen und des Nachts accurat mit der Wache sein, des Nachts auch um den Thoren und den Strassen patrolliren und genau observiren, was passiret. 2) muss jeder Bürger selber auf der Wacht kommen und keine alte abgelebte Leute schicken, welche nicht angenommen werden, sondern im Fall der Bürger nicht selbst aus erheblichen Uhrsachen kommen kann, jedoch einen tüchtigen Mann in seine Stelle schicken. 3) Es muss niemand, es sey wer es wolle, der nicht wohl examiniret, einpassiren und alles gemeldet werden. 4) muss jederzeit einer mit Ober- und Untergewehr wohl versehen, und welches beydes im guten Stande seyn muss, um sich dessen im Fall der Noth bedienen zu können, an dem Schlagbaum stehen, um alles desto besser zu observiren und lösen sich alle 2 Stunden ab. 5) Derjenige nun, welcher sich nicht accurat bezeiget, seine Stunden richtig stehet und seinem Vorgesetzten Unterofficier oder Gefreyten in allen Stücken folget und Gehorsam leistet und deshalb eine Klage erhebet, soll derselbe sogleich in Arrest genommen, die Sache examiniret und befundenen Umständen nach dafür sogleich hart bestrafet werden. 0) Auf der Hauptwacht kommen täglich 6 Mann, welche fleissig die Strassen und Thorwächter alle Stunde visitiren müssen. 7) Vor dem Landsberger Thor kommen 4 Mann, welche alle halbe Stunden um die Scheunen herum patrolliren müssen. Allenfalls muss eine Post auf dem Mühlenberg stehen, so alles übersehen kann.“
Am 4. September 1745 erhielten die dem Kgl. Commissarius unterstellten Städte Strausberg, Oranienburg, Liebenwalde, Wriezen und Alt-Landsberg die Weisung, sich „wegen Pulver, Bley und Gewehre an den Generalmajor Grafen v. Haacke zu wenden.“ Am 19. November 1745 wurde angeordnet, dass „alle Brücken, die zur Iuvasion beförderlich sein könnten, abgeworfen und alle Schiffsgefässe an Prahmen, Kähnen, incl. der kleinen Fischerkalme längst der Oder, Havel und Spree von jener Seite weg und in Sicherheit gebracht werden“ sollten: nach einer Ordre vom 24. November sollten auch „die Wachen und Postirungen auf doppelten Fuss gestellt werden.“ Nachdem jedoch der entscheidende Sieg bei Kesselsdorf (15. Dezember 1745) die Kraft der Kaiserin Maria Theresia gebrochen hatte und die Friedensverhandlungen zu Dresden am 25. Dezember 1745 zum Abschluss gelangt w r aren, wurde, „da sich die androhende Gefahr gäntzlich ver-