Heft 
(1902) 10
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Strausberg im siebenjährigen Kriege.

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selbst ihre messures in Ansehung der ihnen anvertrauten Städte danach nehmen könnten.

Im Laufe des Sommers rückten die Russen und Schweden unauf­haltsam immer näher; im Juli standen die ersteren unter Fermor bereits in der Gegend zwischen Königswalde und Meseritz, während letztere nach dem Abzug des Grafen zu Dohna, der sie bisher in Schach gehalten hatte derselbe sollte den Übergang der Russen über die Oder zu verhindern suchen im August in die Uckermark einfielen und sich anfangs September bis Zehdenick und Fehrbellin ausbreiteten 1 ). Da wurde es denn notwendig, dass für den äussersten Fall Vorsiclits- inassregeln angeordnet wurden, deren genaue Befolgung den Kriegs­räten besonders anempfohlen ward. So verordnet schon ein Erlass vom 21. Juli 1758:

Weilen bey gegenwärtigen critischen Zeiten, da die Russen und Schweden näher, sich wohl ereignen könnte, dass eine feindliche Partey in hiesige Provintz einfallen möchte, und also die Vorsicht erfordert, solcherhalb überall auf seiner Hut zu sein .... als befehlen wir, dass die Accise-, Zoll- und andre Cassen bey Annäherung einer feindlichen Partey die vorhandenen haaren Cassen- bestände alsofort anhero (d. i. nach Berlin) senden sollen. Wo bene bst ihr auch zu sorgen habt, dass die junge Mannschaft nach der nächsten Vestung in Sicherheit gebracht, imgleichen die Pferde und Rindvieh, auch das vorräthige Getreyde, soviel immer möglich, au solche Oerter, wo es am convenablesten geschehen kann, untergebracht werden, damit solche nicht vom Feinde fortgeführt werden mögen. Wegen der jungen Mannschaft solle der Kriegsrath mit dem Landrath, der Instruktion hat, concertiren.

In Vervollständigung dieser Verfügung erliess der Kriegsrat Niethe am 2. August 1758 den Befehl:

Die junge Mannschaft, die das Gewehr nur einigermassen tragen können, von 12 Jahren an, sollten nebst einer Specification über Namen, Alter und Grösse an Obristlieutenant v. Ileyderstadt in Frankfurt a. 0. geschickt werden, damit sie die Feinde nicht nach ihrer Gewohnheit 3 ) mit sich fortschleppen. Wollten auch die Bürger ihre kleinen Kinder ebenfalls in Sicherheit bringen, so steht ihnen das gleichfalls frey, müssen aber, vor der Hand wenigstens, für deren Aufenthalt sorgen.

') Mebes II, 779.

) In der That mussten am 9. Oktober 1760, als Berlin durch Kapitulation dem russischen General Totleben übergeben wurde, ausser der Besatzung auch die dort befindlichen 100 Kadetten in die Kriegsgefangenschaft ziehen, aus welcher sie erst nach l*/ a Jahr von Königsberg zurückkehren durften (Mebes II, 913).