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B. Seiffert:
Ausserdem wurden die Behörden zur grössten Wachsamkeit und zum gewissenhaften Bericht über alle ausserordentlichen Vorkommnisse , ermahnt; so unter dem 27, August 175H;
„Nachdem verlautet, dass die Schweden ihre Kundschafter als passagiers sogar bis Berlin, auch Frankfurt und Stettin schicken, so soll Acht gegeben werden, damit die Verdächtigen entdeckt werden mögen . . .“ und unterm 3U. August 1758:
„Wo kommandirende Generäle oder der König selbst in der Nähe sind, soll alles Wichtige dorthin gemeldet werden, die Duplicate aber an das General-Direktorium. Jeder soll recht zuverlässige Nachrichten einziehen, das Wahre vom Falschen scheiden; niemals soll jemand auf einen blossen bruit seinen Bericht machen, sondern wohl untersuchen, damit nicht durch falschen rapport ein unnöthiger allarm entstehe.“
Am 15. August erschienen die Russen vor der Festung Cüstriu und begannen sofort ein heftiges Bombardement, infolge dessen bereits um 9 Uhr Morgens die ganze Stadt in Flammen stand. Der Kommandant, Oberst Schach von Wittenau, hielt sich jedoch in den unverletzten Festungswerken und wurde vergeblich am 17. zur Übergabe aufgefordert; auch der Versuch der Russen, eine Brücke über die Oder zu schlagen, scheiterte an dem Widerstand Dohnascher Truppen. Schliesslich hoben die Russen bei der Nachricht, dass der König beim Dohnaschen Corps eingetroffen sei und die preüssische Armee die Oder bei Güstebiese passirt habe, in der Nacht zum 23. August die Einschliessung und das Bombardement von Ciistrin auf 1 ) und zogen sich nordostwärts zurück bis in die Gegend von Zorndorf, wo dann am 25. und 20. August in mörderischer Schlacht gekämpft wurde. Der glänzende Sieg der Preussen schob dem weiteren Vordringen der Russen einen Riegel vor. Freilich musste die arme Neumark unter ihren Verwüstungen noch schrecklich biissen; erst am 21. September brach Fermor nach Stargard in Pommern auf, und von dort zog das russische Hauptheer am 18. Oktober nach Polen und Ostpreussen in die Winterquartiere.
An diese Vorgänge erinnern folgende Aktenstücke:
1. Ein gedrucktes Avertissement, Ciistrin, den 14. Oktober 1758, welches lautet:
„Es wird bekannt gemacht, dass, nachdem S. Kgl. Majestät aus gerechtester, höcheigener Bewegung allergnädigst befohlen, dass die bei dem russischen Bombardement der Vestung Cüstrin begangenen Plünderungen und Diebereien zusamt allen dabei vorgefallenen Excessen aufs genauste gehörig untersucht, die Thäter mit denen darbei interessirenden Personen entdeckt und denen Verunglückten Eigenthiimern soviel nur möglich zu dem Ihrigen hinwiederum verholfen werden soll,
') Mebes II, 749 f. 772. 780.