Strausberg im siebenjährigen Kriege.
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Strausberg nicht nur jetzt demselben anzuzeigen, was er von denen feindlichen Parteyen, dem Totleben, Tscheniitschelfschen Corps und der Hauptarmee der Russen bis hierher in Erfahrung gebracht, sondern auch ferner sich danach durch sichere Leute zu erkundigen.“
Übrigens war dem Kaiserlich Russischen Generalmajor, Grafen v. Totleben, das räuberische Marodieren seiner Truppen durchaus nicht recht, wie nachstehende gedruckte Declaration, wovon Niethe am 3. November 1700 dem Magistrat eine Abschrift sandte, zu seiner Ehre bezeugt:
„Ich höre mit Verwunderung, dass diesseit und jenseit der Oder sich marodeurs finden, welche ihre Bosheit so weit treiben, in Städten und Dörfern in meinem Namen Geld einzutreiben. Allhiesiger Magistrat wird also befehligt, in allen Creisen, Städten und Dörfern durch Expresse bekannt zu machen, dass alle Marodeurs und Parteyen, so sich betreten lassen, sie mögen fordern, was sie wollen, zu arretiren und die Glocken zu stürmen. Derjenige, der einen solchen ehrvergessenen Dieb und Räuber bringt, soll von mir 10 Thaler haben, und alle diejenigen sind dafür zu halten, so herumstreifen. Das geringste Commando, so von mir ausgeschickt wird, hat seine schriftliche Ordre, und was von mir ausgeschrieben wird, wird von den Creisen gefordert. Königsberg in der Mark den 29. Oktober 1760. Graf Totleben.“ —
Eine weitere Bestimmung über den Ersatz des erlittenen Schadens datirt vom 10. November 1760: danach „muss der durch die feindlichen Invasiones zu Liebenwalde und Oranienburg, auch in anderen Städten der Inspection erlittene Verlust allerdings unter sämmtliche Bürger und Einwohner zur Ersetzung der dazu ausgeliehenen Capitalien und genommenen Depositengelder repartirt werden.“ Als Grundlage soll die Servisanlage dienen, die zuvor mit dem Magistrat, den Verordneten und Viertelsleuten 1 ) behufs Berichtigung durchgegangen werden müsse. Ferner wurde infolge des Kgl. Reskripts vom 16. November 1760 durch Niethe am 28. Novbr. angeordnet, dass „Ein Edler Magistrat zu Strausberg den bey der neuerlichen Invasion sowohl in der Stadt, als etwa in dem Heideläuferhause 2 ) verursachten Schaden und Kosten sofort ohne den allergeringsten Aufschub untersuchen solle und demnächst von allem eine vollständige zuverlässige Declaration nebst protocollen in duplo binnen 8 Tagen an ihn abschicken. Und damit E. E. Magistrat sehen möge, wie dabey eigentlich zu verfahren sei, so wird demselben das bei Gelegenheit, als die Oestreicher 1758 in Mittenwalde gewesen,
') Bezirksvorsteher.
*) Forsthaus „Schlag“.
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