Heft 
(1902) 10
Seite
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B. Seiffert:

aufgenommene Protocoll und Schadendesignation sub lege remissiouis communiciret 1 ).

1761.

Diejenigen, welche ihren Schaden zu Protokoll gegeben hatten, sollten denselben eidlich erhärten; dies mussten nachträglich drei Bürger, 3 Juden, der Prediger und ein Bauer aus Buhlsdorf, einer aus Kienbauin und zwei Bauern aus Rehfelde, die angeblich in Strausbergfeindlichen Schaden erlitten hatten, infolge Niethes Erlass vom 6. Februar 176 j tliun.

'Eine Kabinetsordre des Königs vom 10. November 170U, wpnacli dieseraus landesväterlicher Milde und Mitleiden eine quantit(5 Roggen geschenkt, auch dabey befohlen, dass solche uuter denen Einwohuern hiesiger Residentz sowohl als in denen umliegenden Städten und Dörfern, so an Brod Notli leiden, proportionirlich vertheilt werden solle, kam auch Strausberg zu Gute, indem esnach Proportiort des Invasionsschadens von den accordirten 950 Wispeln Roggen 8 Wispel erhielt* *). Ausserdem schenkte der König der Stadt 379 TU. 23 Gr. 3 Pfg., welche am 7. August 1761 ausgezahlt wurden :i ).

Die Befürchtung, dassbei noch nicht wieder hergestelltem Frieden und bevorstehender Eröffnung der Campagne dergleichen feindliche Unternehmungen und Bewegungen wieder vorfallen können in hiesiger Provinz, ging weder in diesem Jahre 17(51, noch bis zum Ende des Krieges in Erfüllung: die Mark blieb von weiteren Unruhen verschont. Von den Aktennachrichten dieser letzten Jahre scheint daher nur noch folgende von Interesse zu sein:Friedrich, König in Preussen, p. p. Es ist angemerkt worden, dass unseren ernstlichen Befehlen zuwider sich dennoch Leute als Boten aufwerfen und sich unterfangen Briefe und Paquets zu colligiren, um solche nach und von der armee zu bringen. Da nun dadurch nicht allein unsere Postcasse sehr benach- theiligt wird, sondern auch auf solche Weise dem Feinde gar leicht Nachrichten zugebracht und sonst allerhand verderbliche Folgen erregt werden können; so befehlen wir hierdurch, sothane schädliche Privat- collectionen der Briefe und Handpackets nach und von der Armee ernstlich zu steuern und .... die Magistrate zu instruiren, keine der­gleichen Boten mit einem Pass zu versehen, denen Thorschreibern aber

') Unter der Bedingung der Bücksendung mitgeteilt.

) Am 13. Mai 1777 kam noch einmal (schon 1763 war dies geschehen) die Aufrage, wie und ob die feindliche Kontribution in Richtigkeit gebracht worden sei; worauf der Magistrat antwortete, dass dieselbe durch Holzverkäufe aus der Heide gezahlt und die seinerzeit geschenkten 8 Wispel gleich damals verteilt worden seien.

*) Auch wurden i. J. 1780 die Sauvegardegelder in 4 Raten zu je 28 Thl. 2 Gr. 5 Pfg. von der Regierung an die Stadt wieder erstattet; vgl. 1767 am Ende.