Des Rates Ziegelofen und die ehemalige „Kalkgerechtigkeit“ Strausbergs. 235
2. Den Arnimschen.
3. Den Hamburgischen.
4. Deii Fürstenwaldisclien. Zuerst hatte die Stadt ihren Bruch zusammen mit Bischof Georg von Blumenthal zu Lebus, seit 1557 aber allein, wofür jenem Jagd und Wildbahn abgetreten ward. „Auch dieser Stadt ist das Recht verloren gegangen; auf mehrfache Gesuche ist ihr statt des Kalkbruches anno 1777 das Kalkbrennen nachgegeben worden, jedoch nur zum Bau der öffentlichen Gebäude.“
5. Den Berlinschen.
ß. Den Kölnischen. „Auch diesen Städten wurde das Recht streitig gemacht, aber auf Grund gerichtlicher Entscheidung anno 1698 durch Kurf. Reskript wieder bestätigt.“
Ist nicht in all diesen Mitteilungen eine auffallende Ähnlichkeit mit dem Fall Strausberg? Warum aber fehlt dieser Name und warum hat der Rat nicht auch prozessiert und sein „Recht“ durchgefochten? — Kurz und bündig, die Frage der „Kalkgerechtigkeit Strausbergs“ ist nur künstlich zu einer ungemein wichtigen aufgebauscht worden; bei Lichte besehen ist, was dem Rate durch Observanz zu Gute kam, nicht so bedeutend gewesen, und erst die durch stillschweigend geduldeten Missbrauch erzielten grösseren Einnahmen bildeten einen nicht unbeträchtlichen Teil der Kämmerei-Einkünfte in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts.
4. Der Verfall des Ziegelwerks bis 1772.
Noch 111 Jahre bestand des Rates Ziegelei, aber mit Kummer und Unwillen; nun die Kalkbrennerei nichts mehr einbrachte, — ein Barverdienst von 4 thl. 12 gr. pro Jahr lohnte wirklich die Umstände nicht, — das Ziegelstreichen auch nur knappen Verdienst abwarf, konnte der Rat oft genug keinen Pächter finden, und um nicht das Geschäft ganz und gar einschlafen zu lassen, musste immer wieder zeitweilige „rathhäusliche Administration“, oft jahrelang, eintreten. Freilich kamen auch andere Umstände hinzu, um den Betrieb zu erschweren und zu verteuern. Nach Verpfändung der Kensdorfer Feldmark*) (1617) trat Mangel an Ziegelerde ein, die Bürger aber Hessen nur ungern auf ihrem Acker danach graben, weil ihnen der Boden dadurch ruiniert wurde; die Preise fürs Brennholz gingen nach dem 30jälirigen Kriege ungemein in die Höhe, in hiesiger Gegend war es schwer, welches heranzuschaffen.
Es bedurfte schon 1688 einer strengen kurf. Verordnung, um wieder Leben hineinzubringen; dieselbe lautete:
„Von Gottes Gnaden Friedrich Wilhelm p. Es gereichet uns z warten zu gnädigstem Gefallen, dass das Ziegelwerck zu Strausberg
*) S. Archivband (> der Brandenburgia S. 134.
15