Des Rates Ziegelofen und die ehemalige „Kalkgerechtigkeit“ Strausbergs. 287
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können eingebracht werden 12 Mille Dach und 12 Mille Mauersteine; des Jahres 3 Mal, macht 72 000. Das Mille Dachsteine bringt 5 Thaler, das Mille Mauersteine 4 Th. 12 gr., in summa mit 15’|Th. Zählgeld 330 Thaler. — Die Unkosten: 24 Sümpfe Erde ä 7 gr.; 4 Leute 12 Tage ;'i 5 gr. thut 10 Thaler; anfaliren ä 1 Thl. — 24 Thaler. Die Erde einzusumpfen, zurechte zu machen und nach der Werkstelle zu bringen ä 12 gr. — 12 Thaler. 1 Mille streichen — 6 gr. Schneiden, auf- räumen und Dachsteine abtragen — 3 gr. In den Ofen karren und setzen 3 gr. Brennerlohn: der Meister täglich 8 gr., Gesellen 6 gr., sechs Tage nöthig, l l / 2 Tonnen Bier zu 3 Thl. Zeug und Form 1 Thl. 28 Klafter Holz ä 18 gr. — 21 Thl. kostet also ein Brand 98 Thl. 12 gr., 3 Brände 295 Thl. 12 gr. Bleibt also übrig 43 Thl. 12 gr.“
Dieser spärliche Verdienst lockte niemand zur Pachtung, auf Tagelohn wollten wohl einige Ziegelstreicher arbeiten, weiter aber nichts, und die „Ordres des Hohen General Directorii, alle Mühe anzuwenden, dass die Cämmerey Ziegeley wieder verpachtet werden möge“ waren und blieben ebenso erfolglos, als die ungezählten Licitatious- termine, deren Protokollschluss stets das Nichterscheinen von Pächtern feststellt. Zuletzt vermochte auch die Kämmerei „bei ihren schlechten Umständen“ nicht mehr, die Auslagen der Selbstverwaltung, 114 Thl. 23 gr. für den Brand, noch zu erschwingen. —
1703: „Friedrich König in Preussen p. Nachdem wir zu Unsern vor habenden starken Bauten eine grosse Quantität Mauersteine nöthig haben, und daher wollen, dass alle in der Churmark befindliche Ziegeleyen, besonders an den Orten, wo selbige zu Wasser anhero nach Potsdam transportiret werden können, in solchen Stand gesetzet werden, dass nicht allein eine considerable Quantität diesen Sommer und Herbst über gestrichen, sondern auch der Grösse und Güte nach auf den Fuss wie die Rathenauer verfertigt werden, Als habt ihr u. s. w.“ —
Nach dem 7 jährigen Krieg entstand eine grössere Lohnbewegung unter den Ziegelarbeitern, deshalb befahl Kgl. Maj. „allen Arbeitern und Tagelöhnern aufs ernsteste, ferner sich nicht zu unterstehen auf mehreres Lohn, als die Taxe es festsetzet und vor dem Kriege üblich gewesen ist, zu beharren oder die nachdrücklichen Zwangsmittel zu gewärtigen, welche sämmtliche Gerichts Obrigkeiten im Fall, dass sie sich ferner dazu nicht verstehen wollen, zur Hand zu nehmen“ die Anweisung haben.“ —
Endlich — beschloss der Rat, die Zeitpacht in Erbpacht zu verwandeln; der Erbpächter würde, wenn er die „Reapration ex propriis vornehme,“ einige Freijahre erhalten; schon war der Kontrakt mit einem ehemaligen Ziegler des Domprobstes v. Voss aufgesetzt, — da
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