Heft 
(1902) 10
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Im Blumenthal.

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die Sperrung des Waldgebietes*) bereits berichtet und kann deshalb auf diesen Bericht verweisen. Es erübrigt nur noch einige Einzelheiten mitzu­teilen. Die Exkursion ging von der Station Tiefensee der obengenannten Wriezener Bahn aus nach Süden am westlichen Ufer des prächtigen Gamensees entlang und nach Überschreitung des Gamengrundes auf der hochgelegenen Werneuchencr Chaussee nach Osten weiter. Wir be­nutzten den sogenanntenGrenzweg", der sich am nördlichen Rande des Blumenthal hinzieht und hatten hier Gelegenheit die herbstliche Pracht des schluchtenreichen Waldes zu bewundern. An einer einsamen Stelle des Grenzweges, abseits im Kiefergehölz, erhebt sich ein einfaches Denkmal, eine abgebrochene Marmorsäule auf viereckigem Unterbau, welches zur Erinnerung an einen ermordeten Forstmann errichtet ist. Die Inschrift auf der schlanken Säule lautet:

An dieser Stelle wurde am 5 ten September 1864

der Jäger

CARL LISSACK von Wilddieben erschossen.

Etwa 25 Schritt nördlich von dem Denkmal ist die Stelle des Mordes an einer Kiefer durch ein eingchauencs Kreuz bezeichnet, ausserdem ist der Stamm des Baumes unten durch einen Kranz von Feldsteinen ge­kennzeichnet. Es ist dies ein sogenannterToter Mann, wie sie sich viel­fach in der Mark finden.**)

Der Grenzweg führte uns zum Russengrund, der seinen Namen einer Niederlage der Russen im siebenjährigen Kriege verdanken soll, und zu der grossen und kleinen Piche, zwei waldumrandeten, tiefgebetteten Seen, welche zu den Sehenswürdigkeiten des Bluinenthal gehören. Beide Seen liegen nordwestlich vom Forsthaus Blumenthal, an dem vorüber wir auf die Alte Berliner Strasse gelangten. Ein kurzer Abstecher zu dem oben erwähntenTeufelsitz, von dem unser Mitglied Herr Rönnebeck eine photographische Aufnahme (vgl. IX, 481) machte, dann ging es auf der

*) Pie Sperrung des Blumenthal wird von dem Beamten der Baronin, dem Forstassessor Wahl, immer noch aufrecht erhalten und dieLustbarkeitssteuer ruhig weiter erhoben. Pie Gerüchte von einer Aufhebung der Sperre, die im Früh­jahr 1901 durch die Zeitungen gingen, haben sich als falsch erwiesen. Kürzlich hat die Sperrung des Blumenthal auch die Gerichte beschäftigt. Der Sohn eines Strauss- berger Geschäftsinhabers hatte im Blumenthal einen verbotenen Weg benutzt, weigerte sich aber, die auferlegte Strafe zu zahlen. Es kam zur Klage, und das Schöffengericht in Straussberg sprach den Beklagten frei, weil der in Rede stehende Weg nicht alsverboten gekennzeichnet war.

**) Über die Volkssitte, das Gedächtnis an Ermordete oder Verunglückte durch diese einfachen Denkmale wach zu erhalten, ist im Monatsblatte vielfach berichtet worden, so VI, 178 f., 309, 373, VII, 99, 317 f., VIII, 152, 370, IX, 413 u. a.