11. (3. ordentliche) Versammlung des X. Vereinsjahres.
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Der Verein hat folgende Satzungen aufgestellt: „Die Gesellschaft zum Schutze der französischen Landschaft macht es sich zum Hauptzweck, den Begriff zu entwickeln und zu verbreiten, dass jegliche Naturschönheit im grossen und kleinen ein Gegenstand des allgemeinen Nutzens sein kann, ebenso unentbehrlich für die Ehre und den Reichtum eines Landes als auch für die Zierde desselben. Sie hat zum besonderen Zweck: die Landschaft vor jeder in missbräuchlicher Weise angebrachten Reklame zu schützen, und zu verhindern, dass die Naturschönheiten beeinträchtigt oder zerstört werden durch Spekulation, durch die Industrie, durch Gebäude, durch Staats- oder Gemeindeaulagen, welche ohne Rücksicht auf die Umgebung und die wirklichen Interessen derselben ausgeführt werden; die Kenntnis der Naturschönheiten des Landes zu fördern und jede gewaltthätige Handlung, die geeignet ist, uns derselben zu berauben, zur Anzeige zu bringen.
Die Mittel, um diese Bestrebungen zu verwirklichen, sollen zunächst folgende sein:
Die Veröffentlichung einer Zusammenstellung der Gegenden, welche bereits verunziert sind, und solcher, die noch frei von Verunstaltungen sind und davor bewahrt werden müssen.
Die Verwaltungsvorschriften und Gesetze zu studieren, welche eine Handhabe zum Einschreiten gegen unnütze Verunzierungen der Gegenden bieten, als auch entsprechende Gesetzesvorschläge vorzubereiten und zu prüfen.
Rundschreiben an die Beteiligten zu schicken, durch die Zeitungen zu wirken, geeignete Schritte bei den Eigentümern und Behörden zu thun, unwissende und der Sache feindlich gesinnte Gemeinden zu überzeugen und endlich in besonders schwierigen Fällen Vereinsmittel zur Verfügung zu stellen. Letztere sollen durch Sammlungen und Veranstaltungen beschafft werden.
Der Verein soll in Beziehungen treten zu solchen Vereinen, welche ähnliche Zwecke verfolgen, als da sind: Alpenvereine, Verschönerungsvereine, geographische und archäologische Vereine usw.
Durch zeitweise Ausstellungen bezüglicher Kunstwerke, Photographien von schönen Felspartien, Baumgruppen usw. den Sinn für diese Schönheiten zu verbreiten und in den Schulen besonders das Verständnis der Kinder für die sie unmittelbar umgebenden Naturschönheiten zu wecken.
Wir würden ein solches Programm auch für Berlin und unsere Provinz Brandenburg mit grösster Genugthuung begrüssen.
15. Der Häuserschmuck der Stadt München. Vor fünf Jahren, im Juli 1896, hat der Magistrat München das Stadtarchiv veranlasst und ermächtigt, das Geeignete zu unternehmen, dass die Anregungen auf Verschönerung Münchens und Belebung des historischen