Heft 
(1902) 10
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13. (4. ordentliche) Versammlung des X. Vereinsjalires.

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worden sind. Eine oder die andere wirdgestürzt, d. h. man löst die sie umgebenden Eisenbänder, öffnet den Deckel, nimmt die leinenen Beutel heraus und stellt sie auf eine zweite, eigens für diesen Zweck mit besonderen Gewichten versehene Waage. Einer der Beutel wird geleert, sein glänzender Inhalt auf die AVaagschaale geschüttet und für sieh allein verwogen. Ein Protokoll verzeichnet getreulich alle vorgenommenen Handlungen und schloss noch stets mit dem beruhigenden Vermerk, dass zu Beanstandungen kein Anlass war.

Die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen sind in der That derart, dass Veruntreuung oder Raub ausgeschlossen erscheint. Vor Jahren ging einmal irren wir nicht: durch amerikanische Blätter das Gerücht, man könne sich einen unterirdischen Gang bis zum Turm bahnen. Tatsächlich müsste ein solcher A'ersuch elend scheitern. Um aber auch den leisesten Schatten einer Gefahr zu bannen, hat man seitdem jene schon erwähnte tägliche Revision der Kellerwand durch einen Offizier angeordnet, und es finden sich überdies alljährlich im Frühjahr zwei Beamte ein, denen nichts übrig bleibt, als den befriedigenden Stand der Dinge zu konstatieren.

Bestimmungsgemäss kann der Reichskriegsschatz auf Grund einer kaiserlichen Verordnung, welche der vorgängig oder nachträglich einzuholen­den Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags bedarf, für die Zwecke der Mobilmachung verwendet werden. Der Gedanke, bei Ausbruch von Feindseligkeiten sofort Baarmittel bereit zu haben, scheint auf den ersten Blick unanfechtbar. Staatswissenschaftliche Schriftsteller des 18. Jahrhunderts, wie Ilume, Adam Smith und Justi fanden in einer solchen Thesaurierung grosse politische und ökonomische Vorteile. Die preussischen Könige haben auf ihre Schatzsammlung stets besonderen \\ T ert gelegt, und im Jahre 1866 leistete dieselbe bei dem rasch erklärten und rasch beendeten Kriege gute Dienste. Mit der verbesserten Kreditorganisation indes und mit dem An­wachsen der Ausgaben im Mobilmachungsfalle mehrten sich die Bedenken gegen die Anhäufung von Geldern, welche, wenn sie dem Markte zugeführt würden, produktive Verwendung finden und Zinsen tragen könnten.

Im Jahre 1871 betrugen die Mobilmachungskosten für das preussische Kriegsheer nach einer von Adolf Wagner aufgestellten Berechnung etwa sechs Millionen für den Tag. Inzwischen ist die Friedenspräsenz so stark angewachsen, dass wir über vier Millionen Streiter stellen, und hat die Flotte eine früher kaum für möglich gehaltene Ausdehnung gewonnen. Die Unkosten würden also ganz erheblich höhere sein als vor dreissig Jahren. Das Kriegs­ministerium kennt die Ziffern, der Aussenstehende kann sie nur ahnen. Man geht indes wohl nicht fehl, wenn man annimmt, dass der Bestand des Kriegs- sehatzes in drei bis vier Tagen bereits vergriffen wäre. Schon die für den Chinafeldzug aufgewandten Kosten lassen einen Schluss auf die Höhe der Ausgaben für den Fall zu, dass sämtliche Armeekorps in den Kriegszustand zu setzen wären. Dieser Umstand legt die Erwägung nahe, ob die Aufrecht­erhaltung des Kriegsschatzes in seinem jetzigen Umfang noch zweckmässig ist, oder ob man ihn nicht entweder beseitigen oder entsprechend erhöhen soll.

Das deutsche Reich ist der einzige Grossstaat, welcher einen Kriegs-

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