Heft 
(1902) 10
Seite
322
Einzelbild herunterladen

Heinrichs v. Kleist Michael Kohlhans.

322

sprechen freien Geleites und die Zusicherung, dass seine Angelegenheit gerichtlich ansgetragen werde. Was als freiwillige Stellung zur Dis­position der sächsischen Regierung gemeint war, weiss die Ilofcamarilla durch allerlei Umtriebe in eine unfreiwillige Haft zu verwandeln. Kohlhaasens scharfem Blick entgeht das nicht. Aber seine Kraft, erlittener Unbill zu trotzen, ist gebrochen. Nur so weit reicht sie noch, dass er die Regierung, der er nichts mehr missgönnt, als den Schein der Gerechtigkeit, durch ein Manöver ins Unrecht zu setzen weiss, indem er sie zu der bestimmten und unumwundenen Erklärung nötigt, dass er ein Gefangener sei. Sonst hat er, der bis dahin mit der Zähigkeit des starken Mannes dafür kämpfte, sein Recht zu behaupten und zu erlangen,er hat sich vollkommen überzeugt, dass nichts auf der Welt ihn aus dem Handel, in den er verwickelt ist, retten kann (Zolling 4, 12S, 14).Die Dickfütterung der Rappen hat seine von Gram sehr gebeugte Seele aufgegeben (ib. 120, 14), heisst es, und er ist entschlossen, sich mit seinen fünf Kindern nach der Levante oder nach Ostindien oder soweit der Himmel über andere Menschen, als die er kennt, blau ist, einzuschiffen (ib. 1211, 11). In dieser Stimmung trifft ihn der Brief seines einstigen Genossen Nagelschmidt, der ihm, wie wir wissen, zum Verhängnis wird. Dass er auf die Vorschläge dieses Menschen eingeht, dafür fehlt es ihm in seinem Bewusstsein nicht an einer Rechtfertigung. Er motiviert den Entschluss vor sich damit, dass inzwischen die Regierung ihr gegebenes Versprechen gebrochen habe, er also auch nicht mehr an das seinige: sich ihr friedlich zur Verfügung zu halten gebunden sei. Allein seiner Aufgabe als Verfechter des Rechtsgefühls wird er dennoch untreu. Als ihm nämlich auf Grund dieses aufgefangenen Briefes der Prozess gemacht wird, antwortet er auf die Frage, ob er zu seiner Verteidigung etwas vorzubringen wisse: Nein. Er streckt damit als Verteidiger des Rechtes die Waffen. Zu­gleich hat er sein Leben verwirkt. Er wird sächsischerseits zum Tode verdammt und dieses Urteil später von der Brandenburgischen Regierung bestätigt.

Es giebt Leute, die in diesem Versiegen des bis dahin bewiesenen Eifers Kohlhaasens, sein Recht zu suchen und zu verfechten eine psychologische Liconsequenz erblicken. Ich teile diese Ansicht nicht und bin der Meinung, dass die vorhergegangenen Geschehnisse wohl geeignet sind, auch den festesten Charakter mürbe zu machen.

Des Menschen Thätigkeit kann allzuleicht verschaffen,

Er liebt sich bald die unbedingte Ruh.

Das wusste auch Kleist. Zudem hat der Dichter den Umschwung wohlweislich vorbereitet, wie denn dem feinen Gewebe von Causalität, das die Erzählung darstellt, nicht ein Faden zu fehlen scheint. Schon lauge vorher heisst es (Zolling 4, 117, 10), dass ein Vorfall, eine Volks-