Heinrichs v. Kleist Michael Kohlhaas.
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Unkosten iiu Gericht stehn, bis er den Beweis erbringt, dass er sie ehrlich und redlich erworben habe. Kann ers nicht erweisen, solle er ihrer verlustig gehn. Bei seiner Wiederkunft findet Kohlhase, als er hinreichende Beweise über den ehrlichen Besitz der Pferde erbringt, dass sie inzwischen vom Junker benutzt und weidlich abgetrieben sind. Lr verlangt Schadenersatz, den zu zahlen der Edelmann sich weigert. Kohlhase bringt die Angelegenheit beim Kurfürsten von Sachsen an, kann aber nicht zu seinem Rechte kommen. So greift er zur Selbsthilfe. Hart vor Zalina überfallt er einen reichen Seidenkrämer aus Wittenberg, beraubt ihn und hält ihn auf einem Werder der krummen Spree gefangen, bis er sich mit Geld gelöst hat. Und mehr solcher Unthaten begeht er, bis sich endlich der Kurfürst von Sachsen erbietet, sich mit ihm zu einigen und einen Tag nach Jüterbog zur Erörterung der Angelegenheit beruft. Kohlhase erscheint, 40 Pferde stark und schliesst mit den vom Kurfürsten verordneten Räten einen Vertrag, der aber von den Sachsen nicht innegehalten wird. So beginnt er von neuem seine Raubzüge, plündert Dörfer au der sächsisch-märkischen und magdeburgischen Grenze, brennt Zalma nieder und stiftet solchen Schaden, dass sich der Kurfürst von Sachsen gedrungen sieht, den Kurfürsten von Brandenburg und den Erzbischof von Magdeburg zu bitten, gegen ihn einzuschreiten. Den Sachsen wird auch endlich gestattet, den Räuber auf märkischem und magdeburgischem Gebiete suchen zu lassen und ihnen das Recht eingeräumt, ihn da zu verhaften. Aber unverzagt und anschlägig wie Kohlhase ist, weiss er sich allen Nachstellungen geschickt zu entziehn. Manchen bösen Streich spielt er dem Kurfürsten, indem er die Plünderungen mit ungeschwächtem Erfolge fortsetzt. Da greift Luther ein. Er schreibt Kohlhase und ermahnt ihn, von seinem Treiben abzustehn. Der Mordbrenner sucht den Gottesmann auf und in einer langen Unterredung verspricht er ihm, sein räuberisches Gewerbe aufzugeben, wogegen ihm verheissen wird, dass seine Angelegenheit geordnet werden und eine gute Endschaft nehmen solle. Allein die Intervention ist fruchtlos. Die Sachsen verfolgen Kolühase nach wie vor und kümmern sich nicht um die Beilegung der Rechtssache.
Es wird nun erzählt, was wir schon wissen, wie sein Geselle Nagelschmidt ihm rät, den Kurfürsten von Brandenburg anzugreifen und wie er sich dadurch sein Verderben bereitet.
Den Schluss des Berichtes bildet die kulturgeschichtlich höchst interessante und für das Leben Berlins im 16. Jahi’hundert überaus charakteristische Darstellung der Gefangennahme des Mordbrenners und seines Gesellen, die zu hegen und hausen verboten war. Einiges davon habe ich sclvon mitgeteilt. Eine Episode aber verdient an dieser Stelle noch erwähnt zu werden. Ein Bürger, Namens I utletz, in dessen