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Heinrichs v. Kleist Michael Kohlhaas.
Die Folge der Unterredung ist, dass Kohlhaas zu einer neuen Untersuchung seiner Sache freies Geleit nach Dresden erhält. Erweist sich seine Klage als unbegründet, so solle gegen ihn seines eigenmächtigen Unternehmens wegen, sich selbst Recht zu verschaffen, mit der ganzen Strenge des Gesetzes verfahren werden, im entgegengesetzten Fall aber ihm mit seinem ganzen Haufen Gnade für Recht bewilligt und völlige Amnestie für seine in Sachsen verübten Gewalttlüitigkeiten zugestanden sein.
Kohlhaas entlässt seinen inzwischen auf vierhundert Mann angewachsenen Haufen und begiebt sich nach Dresden, um seine Klage wegen der Rappen gegen den Junker Wenzel von Tronka vor Gericht zu bringen, liier erhält er zu seinem Schutz eine aus drei Landsknechten bestehende Wache. Die Forderungen, die er geltend macht, sind: Bestrafung des Junkers den Gesetzen gemäss, Wiederherstellung der Pferde in den vorigen Stand und Ersatz des Schadens, den er wie sein Knecht durch die verübten Gewalttaten erlitten haben. Allein die Rappen waren in ihrem elenden und heillosen Zustand schon an den Abdecker geraten, und als man sie endlich ausfindig gemacht hat und nach Dresden bringt, wo sie im Stalle des Kämmerers von Tronka dick gefüttert werden sollen, da kommt es zu Kohlhaasens Unglück zu einer Art Aufstandes. Den Anlass dazu giebt die Weigerung eines von einem erregten Volkshaufen aufgehetzten Knechtes des Kämmerers, die unehrlichen Pferde in den Stall zu führen. Als der Herr ihn für diese Aufsässigkeit mit wütenden Hieben der Klinge vom Platz weg und aus den Diensten jagt, erregt er den Unwillen des Volkes, das sich empört auf ihn stürzt. Er gerät in die grösste Lebensgefahr und wird blut- bedeckt vom Platze getragen.
Dieser Vorfall verbreitet auch bei den Gemässigteren und Besseren im Lande eine für den Ausgang der Kohlhaaseschen Streitsache höchst ungünstige Stimmung. Dazu treten andere für den Rosskamm ver- hängnissvolle Umstände, deren Einzelheiten ich hier übergehe. Nur soviel sei bemerkt, dass ein Gesuch, das er an die Regierung richtet, ihn für einige Tage nach Kohlhaasenbriick reisen zu lassen, verzögert und angeblich der Entscheidung des Landesherrn selbst, auf die er aber vergeblich wartet, vorgelegt wird. Ebenso wird das Rechtserkenntnis bei dem Tribunal, so bestimmt man es ihm auch in Aussicht gestellt hat, nicht gefällt. Ja, er wird geradezu als Gefangener behandelt. Kurz, die ihm angelobte Amnestie wird, wie sich Kleist ausdrückt, gebrochen.
Wie den Rosshändler all diese Erfahrungen endlich mürbe machen und wie er mit stiller Ergebung seine Verurteilung als willkommene Erlösung aus den Wirrnissen in einer Art müder Übersättigung beinahe herbeizwingt, habe ich schon ansgeführt. Auch wie er von Brandenburg reklamiert und auch hier zum Tode verurteilt wird, ist schon bemerkt.