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Grunow:
Zettin, Hauptmann von Sydow zu Sydow wie auch von Barfuss auf Amt Neuendorf b. Arendsee lehnten ab. Schliesslich übernahm der Bürgermeister Prentzlow zu Freyenwalde a. O. die Vormundschaft, bis sich ein adeliger Vormund finden würde.
Das Bestreben des Vormundes ging dahin, die Güter den Kindern zu erhalten. Nun hatte der verstorbene von Bomstorff das Gut Wölsickendorff noch zu seinen Lebzeiten zu verkaufen gesucht. Es war zwischen ihm und dem General-Feldmarschall von Flemming zu einem Vertrag gekommen und die Hälfte des Kaufvertrages mit 2500 Thaler auch bezahlt worden. Sr. Excellcnz von Flemming war mit Rücksicht auf die Kinder mit der Auflösung des Vertrages einverstanden. Die Wittwe hatte den Nicssbrauch beider Güter und des Fähr-Krugs bis zur Grossjährigkeit der Kinder, dann aus beiden Gütern die ihr zustehenden Alimente. Mittlerweile hatte auch der Leutnant Georg Ludwig von Barfuss, Erbherr auf Mögelien die Vormundschaft über die Kinder übernommen.
Vom Jahre 1689 war Gut und Dorf Wölsickendorf an Johann Siegmund Hering auf 6 Jahre verpachtet mit 200 Thaler pro Jahr. Nach dem Tode des v. B. sind diese 200 Thaler für das Jahr 1692—1693 mit der Witwe im Beisein der Vormünder verrechnet. Da waren Quittungen über neue Bedachungen der Kossätenhäuser, Einzäunung der Schäferei, Fracht für einen Reisepelz von Leipzig mit 16 Thaler. Eine Quittung lautet:
„Zu dem Spandowischen Vestungsbau, da diese Vestung Von Gotteswetter angezündet hatte das Dorf Wölsigkendorff laut Quittung müfse zahlen 8 Thlr. 12 Gr.“
Am Schluss der Abrechnung hatte der Pächter ein Guthaben von 23 Thaler 21 Groschen 10 Pfennige. Er verzichtete aber bis auf 5 Thaler 12 Groschen die er auf Anweisung des sei. v. B. an Jacob Stickstern in Wrictzen bezahlt hatte. — Auch im Jahre 1693—1694 findet eine Abrechnung durch für die Gutsherrschaft geleistete Zahlungen statt, unter anderem:
„Vor 2 Churf. Rescripta aus dem Churf. Geheimbten Rahtt, an HE. General Leutenant Von der Marwitzen und Haupttnann von Dahme 2 Thlr.“
Indessen blieb der Pächter 15 Thaler 6 Groschen 2 Pfennige schuldig diese sind ihm von der Witwe von Bomstorff teilweise wegen einer Missernte im Roggen, die den ganzen Ober-Barnim betroffen, teilweise wegen vieler Gefälligkeiten, Reisen und anderer Bemühungen erlassen worden. Quittung datiert vom 17. Juni 1694.
1694—1695 lauten die Quittungen hauptsächlich über Reparaturen an den Gebäuden der Bauern und Kossäten wie Unterstützung derselben in Naturalien infolge der stattgehabten Missernte 1694.
Von Trinitatis 1695—1701 wird ein neuer Vertrag geschlossen, wonach die ersten 3 Jahre 250 Thaler, die letzten 3 Jahre 300 Thaler Pacht zu zahlen waren p. Jahr. Am 18. Juni 1701 ist diese Pachtung durch Rückgabe des Inventariums zu Ende.