Heft 
(1911) 19
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16. (4. ordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.

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Herr Landrat Dr. Scheiff hat in Altona die Gemeindevorsteher und Gemeindeverordneten der Elbgemeinden zu einer Aussprache zusammen­gerufen, um der drohenden Verunstaltung der Elbgegend vorzubeugen. Die ganze Elbgegend soll zu einer Gartenstadt entwickelt werden. Die bestehen­den Bauordnungen reichen aber nicht aus, der privaten Willkür zu steuern, falls sie das schöne Bild durch Dinge von monströser Häßlichkeit verun­stalten sollte. Infolgedessen sollen durch Ortsstatut wirksame Maßregeln getroffen werden. Nach einer lebhaften Aussprache einigten sich die Herren auf folgende Bestimmungen, dieortsstatutarisch zu treffen sind:

1. Fernhaltung größerer gewerblicher Anlagen ohne Verdrängung des bodenständigen Handwerks.

2. Pappdächer sind allgemein zu verbieten und nur ausnahmsweise zu gestatten.

3. Die häßlichen hohen Brandmauern sind durch architektonische Ausgestaltung zu vermeiden.

4. Nicht nur die Vorderseite, sondern sämtliche Fassaden der Neu­bauten sind genehmigungspflichtig.

5. Die Einfriedigung ist als ein Teil der Fassade gleichfalls ge­nehmigungspflichtig; Einfriedigung durch Drahtgitter mit und ohne Stacheldraht sind an der Straßenfront nicht statthaft.

6. Schweinehaltung ist nur in genau festgelegten Bezirken zulässig, ebenso sind Hundezüchtereien im Villenterrain unzulässig.

7. Die Aufstellung und Anbringung von Reklameschildern, Schau­kästen usw. unterliegt der baupolizeilichen Genehmigung.

8. Die Beratungsstelle vom Bunde Heimatschutz soll zur Einholung von Sachverständigengutachten dienen.

Die in Frage kommenden Gegenden kenne ich nicht allein seit meiner Kindheit ganz genau, sondern besuchte sie auch fast jedes Jahr, so jetzt wiederum in diesem Monat zwischen dem 21. und 26. Es handelt sich um die rechtsseitigen Elb-Ufer und Uferhöhen bei Ottensen, Klein-Flottbeck, Mühlenberg, Blankenese, Bauerberg, Teufelsberg, Wittenbergen, Tinsdahl bis Schulau südlich des Rolandstädtchens Wedel, wo am Ufer die Marsch ein­setzt. Diese fast zwei Meilen lange Strecke bietet sowohl unten bei Ebbe wie Flut am Strande als auch hochoben auf den diluvialen Hängen und Höhen ein herrliches Naturbild, w T ie es an der Deutschen Nordsee nicht wieder vorkommt. Insbesondere ist das gegenüberliegende linke Elbufer der Provinz Hannover mit dem holsteinischen Ufer schönheitlich gar nicht zu vergleichen, denn es ist von der Elbe durch flach ausgedehnte Marsch- niederungen abgetrennt, durch welche sich nur mühsam Flüßchen, wie die Este und Lühe ihren Weg zur Elbe bahnen. Abwärts Blankenese bietet dagegen das rechte Ufer einen an einem der mächtigsten Ströme Deutsch­lands entwickelten Naturpark mit den verschiedensten Ausbildungen des Diluviums, Rasenhängen, Heideflächen und Buschkanten, der es wohl ver-

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