Heft 
(1911) 19
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18. (5. ordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.

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bestattung ist. In 17 deutschen Städten sind zur Zeit Krematorien in Betrieb und zwar in Bremen, Chemnitz, Coburg, Eisenach, Gotha, Hamburg, Heidelberg, Heilbronn Jena, Karlsruhe i. B., Mainz, Mannheim, Offenbach a. M., Püssneck, Stuttgart, Ulm und Zittau. In Leipzig und Zwickau steht die Eröffnung der Krematorien unmittelbar bevor; im Bau sind solche in Baden-Baden, Dessau, Dresden, Gera und Lübeck. In einer großen Anzahl anderer deutscher Städte wird der Bau vorbereitet.

Leider ist in den größten Bundesstaaten, in Preußen und Bayern die Feuerbestattung noch immer nicht zugelassen, obgleich in den Landes­gesetzen kein Verbot enthalten ist. Darauf fußend, haben die Feuer­bestattungsvereine in Hagen i. W. und München, der erstere ein eigent­liches Krematorium erbaut, der andere einen schon vorhandenen Verbren­nungsofen so ausgestattet, daß er als Krematorium dienen kann. Aber in Hagen hat die preußische Regierung die Benutzung des Krematoriums verboten, und in dem von dem Hagener Verein angestrengten Prozeß hat das preußische Obervenvaltungsgericht das Verbot als zu Recht bestehend anerkannt, so lange nicht im Wege der Gesetzgebung oder der Verordnung gültige Vorschriften für den Betrieb gegeben sind, und in München dürften die Aussichten kaum besser sein. In Preußen hat wenigstens die Regie­rung die Absicht, die Frage gesetzlich zu regeln, ist aber durch die inner­politischen Verhältnisse an der Ausführung dieser Absicht verhindert; in Bayern darf man aber bei der im klerikalen Fahrwasser schwimmenden Regierung nicht einmal den guten Willen voraussetzen.

Wie Italien das erste Land in Europa war, das die Feuerbestattung zuließ, so hat es auch die größte Zahl von Krematorien, nämlich 28; doch ist durch den Widerstand der katholischen Kirche, die im Jahre 1886 den Katholiken die Feuerbestattung verbot, die Benutzung eine verhältnismäßig schwache. Gesetzlich anerkannt ist die Feuerbestattung ferner in vielen Kantonen der Schweiz, in Frankreich, England, Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien, in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, in den englischen Kolonien (Kanada, Australien, Ostindien), Mexiko, Brasilien und Argentinien. In Rußland wird sie nur bei Epidemien angewendet, dann aber obligatorisch; doch dürfte zunächst für Finland auch die fakultative Feuerbestattung binnen kurzem zugelassen werden. Von allen Ländern der Erde ist in dieser Beziehung Japan das am meisten fortgeschrittene; dort wird mehr als die Hälfte aller Verstorbenen eingeäschert.

Der hiesige Feuerbestattungsverein hat sich, wie wir dankbar aner­kennen, der Brandenburgia gegenüber allzeit äußerst zuvorkommend erwiesen und uns in die Einzelheiten der Feuerbestattung wiederholentlich eingeweiht.

XVIII. Untersuchung alter Ziegelsteine. U. M. Herr Dr. Fiebelkorn, eine Autorität, wie Ihnen bekannt, im Gebiet des Backstein­baus teilt uns aus der von ihm redigierten Ton - Industrie - Zeitung vom