Heft 
(1911) 19
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21 . (7. ordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.

Lichtbildes haben Robert T)imach£ (Paris), Heinrich Kühne (Innsbruck) und J. Creig Amman (Glasgow) die Ehrenmitgliedschaft erhalten.

Die ebenfalls eingeladene Brandenburgia hat in Anerkennung der Wichtigkeit der Photographie für die Heimatkunde und in Würdigung der großen Verdienste der Vereinigung derselben ein freundliches Glückwunsch­schreiben zugehen lassen.

III. Schutz des Landschaftsbildes im Kreise Teltow. Gegen bauliche Verunstaltung sind jetzt auch landschaftlich hervorragende Ge­bietsteile des Kreises Teltow geschützt worden. Der Regierungspräsident zu Potsdam hat soeben eine Polizeiverordnung erlassen, welche sofort in Kraft tritt. Unter den behörden Schutz fallen u. a. die Ufer des Müggel­sees (bis auf eine Entfernung von 600 Meter von den Uferlinien), des Langen Sees, vom Wendenschloß bezw. der 1000-Meter-Ecke bis zur Großen Krampe bezw. bis Schmöckwitz, der Großen Krampe, des Zeuthener Sees, der Seen zwischen der Dahme bei Gussow und dem Teupitzer See, die Inseln in letzterem, die Ufer der Havel von Schildhorn bis zur Glienicker Brücke bei Potsdam (bis auf eine Entfernung von 500 Meter von den Uferlinien), des Grunewald-, Hundekehlen- und Riemeister-Sees, der Krummen Lanke und des Schlachtensees, die süd­östlichen Ufer des Kleinen Wannsees, des Stolper Sees und des Friedrich- Leopold-Kanals (bis zur Potsdammer Eisenbahn), das nördliche Ufer des Griebnitzsees usw. Die auf den geschützten Gebietsteilen bereits ange­brachten Reklameschilder usw., welche das Landsclujftsbild verunzieren, müssen bis 1. April beseitigt werden.

IV. Schutz des Landschaftsbildes verlangt auch der Kreis Niederbarnim. Mit großem Interesse wurde in den nördlichen Vororten von einer Polizeiverordnung der Regierung zu Potsdam Kenntnis genommen, die gewisse Gebiete im Kreise Teltow von der Bebauung ausschließt und Anbringung von Reklameschildern an landschaftlich bevorzugten Stellen verbietet. Der Kreis Niederbarnim hat die gleichen Interessen. Die Ufer des Tegeler Sees bedürfen ebensogut eines Schutzes. Von besonderer Be­deutung ist die Erhaltung der forstfiskaliscen Tegeler Forsten, die dem Anschein nach bestimmt sind, das Schicksal des Grunewalds zu teilen. Die anmutigen Wald- und Wiesenlandschaften des Hennsdorfer Mühlen­fließes zwischen Waidmannslust und Hermsdorf bedürfen ebenfals eines Schutzes. Dahingehende Gesuche sind schon von verschiedener Seite an das Landratsamt mehrfach gerichtet worden.

Ich erinnere noch an das, was ich bereits in der vorigen Sitzung bezüglich des Tegeler Sees mitteilte, w t o ebenfalls die Ufer des Sees und die unserm Mitglied Herrn Adolf Bolle gehörige Insel Scharfenberg mit dem darauf von seinem verstorbenen Oheim, u. M. Dr. Carl Bolle durch schonungslose Bodenspekulation bedroht sind, letztgedachte Insel dadurch, daß die Besitzerin von Schloß Tegel das auf dem Grundbuchblatt von