Heft 
(1911) 19
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21. (7. ordentliche) Versammlung: des XVIII. Vereinsjahres.

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Scharfenberg eingetragene Vorkaufsrecht leider geltend zu machen ver­suchte, sobald sie erfuhr, daß Herr Bolle die Insel an die Stadtgemeinde Berlin verkauft habe. Dem Vernehmen nach hat sich eine Gesellschaft m. b. H. gebildet, welcher die Verkäuferin ihre Rechte auf die Bolleschen Inseln zwecks Bebauung derselben mit Villen etc. abzutreten beabsichtigt. Hoffentlich wird die Stadt, der Herr Bolle sein ererbtes Besitztum für 800 Oüü M. angeboten hat, schnell zugreifen und dem prätendierten Vor­kaufsrecht auf Grund Artikel 184 des Einführungsgesetzes zum Bürger­lichen Gesetzbuch in Verbindung mit § 594 und 595 Teil I Titel 20 des Allgemeinen Landrechts, welches für diese Materie glücklicherweise auch jetzt noch gilt, entgegentreten. Die Stadt wird die Bolleschen An­lagen pietätvoll pflegen und ich als von unserm verstorbenen Freund und Mitglied eingesetzter Testamentsvollstrecker hege die feste Zuversicht, daß die Sache so wie vorgeschlagen, verlaufen werde. Von vielen Mitgliedern der Brandenburgs ist mir ebenfalls die Hoffnung und der Wunsch geäußert worden, daß die Stadt Berlin Eigentümerin der Bolleschen Inseln Schar­fenberg, Baumwerder und Lindwerder werden möge, vor allem zu dem Zweck um die Scharfenberger Anlagen als Naturdenkmal zu erhalten.

V. Friedenau. Gegen die Verunstaltung des Straßenbildes wird auch die Gemeinde Friedenau eine Polizeiverordnung erlassen. Sie hat dem Entwurf einer solchen Verordnung, die mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft treten soll, zugestimmt. In der Hauptsache will die Gemeinde­verwaltung mit dieser Verordnung Einfluß auf die architektonische Ge­staltung der Hausfassaden und freien Giebelwände, namentlich in Bau­klasse A, die gärtnerische Anlegung und Unterhaltung der Bauwiche ge­winnen. Ferner soll das Anbringen von Reklameeinrichtungen, Schaukästen usw. der Genehmigung der Baupolizei unterliegen.

VI. Langhans-Ehrung. Um das Andenken des Erbauers des Brandenburger Tores Langhans zu ehren, beschloß der Magistrat am 23. v. M., an dem Hause Charlottenstraße 48, Ecke Behrenstraße, in dem er gewohnt, eine Gedenktafel anzubringen. Der 1732 in Landshut in Schlesien geborene Künstler war 1787 nach Berlin berufen worden, wo er bis zu seinem 1808 erfolgten Tode wirkte. Er schuf hier u. a. außer dem Brandenburger Tor auch das Hamburger und das Rosenthaler Tor, die inzwischen verschwunden sind, die Kolonnaden an der Mohrenstraße, die Herkulesbrücke in ihrer früheren Gestalt. Auch der Umbau des Opernhauses und die Spitze des Marienkirchturmes sind sein Werk.

VII. Berlins Schloßbrücke. Der vom Magistrat kürzlich be­schlossene Umbau der Schloßbrücke hat an einigen Stellen die Befürchtung erregt, daß hier eine Beeinträchtigung des Straßenbildes eintreten werde. Die Befürchtung ist unbegründet. Bei dem Entwurf für den Umbau war die möglichst unveränderte Erhaltung des Bauwerks und die Vermeidung einer Anschüttung des Straßenzuges mit Rücksicht auf die benachbarten

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