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23. (16. außerordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.
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Zweck des Vereins ist die Förderung höherer Bildung des weiblichen Geschlechts und der Erwerbsfähigkeit der auf eigenen Unterhalt angewiesenen Frauen und Jungfrauen.
Zur Erreichung dieses Zweckes werden vorzugsweise ins Auge gefaßt:
1. Beseitigung der der Erwerbsfähigkeit der Frauen entgegenstehenden Hindernisse und Vorurteile.
2. Beförderung von Lehranstalten zur Heranbildung derselben für einen gewerblichen oder kommerziellen Beruf.
3. Nachweisung gewerblicher Lehrgelegenheiten und Vermittelung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen, soweit nicht durch bestehende Anstalten bereits genügende Vorsorge dafür getroffen ist.
4. Begründung von Verkaufs- und Ausstellungslokalen für weibliche Handarbeiten und künstlerische Erzeugnisse.
5. Schutz selbständig beschäftigter Personen gegen Benachteilung in sittlicher oder wirtschaftlicher Beziehung, vorzugsweise durch Nachweisung geeigneter Gelegenheiten für Wohnung und Beköstigung, sowie durch Einrichtung einer Dahrlehnskasse (Lette-Stiftung) und eines Fonds zur Beschaffung von Nähmaschinen.
Vereinsmitglied wird jeder, welcher sich zur Zahlung eines jährlichen Beitrages von mindstens 3 Mark verpflichtet, Eine einmalige Zahlung von 100 Mark befreit von der jährlichen Beitragspflicht, Die Mitgliedschaft beginnt mit Zustellung der Mitgliedskarte durch den Vorstand. Wer mit seinem jährlichen Beitrag sechs Monate nach der Einforderung desselben im Rückstände bleibt, hört auf, stimmfähiges Mitglied zu sein.
Vereine, welche die im § 1 aufgeführten verwandten Zwecke verfolgen, können auf ihren Antrag mit Zustimmung des Ausschusses (§ 7) gegen Entrichtung eines mit demselben vereinbarten festen Jahresbeitrages ein Mitglied mit Stimmrecht in den Ausschuß (§ 6) abordnen.
Die Angelegenheiten des Vereins werden teils durch den Ausschuß, teils durch den Vorstand, teils von den Generalversammlungen wahrgenommen.
Kroporationsrechte hat der Verein seit dem 4. September 1874.
Die Handelsschule gibt jungen Mädchen, welche eine höhere Töchterschule durchgemacht haben, Gelegenheit, sich zu Buchhalterinnen und Korrespondentinnen auszubilden. Sie bezweckt aber nicht nur eine einseitige Fachausbildung, sondern es wird besonderer Wert darauf gelegt, das schon vorhandene Müssen in allen Gegenständen möglichst zu vertiefen und zu erweitern und den Schülerinnen eine gute Allgemeinbildung mitzugeben.
Die Handelsschule zerfällt in zwei Klassen, die zweite oder Vorbereitungsklasse und die erste, in welcher der eigentlich kaufmännische Unterricht erteilt wird. Die Aufnahme für jede dieser beiden Klassen
Zur Prüfung für die erste Klasse, deren
hängt von einer Prüfung ab.