Heft 
(1911) 19
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23. (16. außerordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.

Kursus einjährig ist, werden nur Schülerinnen zugelassen, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben und das Abgangszeugnis einer höheren Töchterschule besitzen. Diese Prüfung umfaßt: Einen deutschen Aufsatz über ein einfaches Thema, eine Übersetzung ins Französische und eine ins Englische und im Rechnen einige Aufgaben, die zeigen sollen, daß Sicherheit im Rechnen mit benannten Zahlen und Bekanntschaft mit Dezimalbrüchen vorhanden ist. In denselben vier Gegenständen wird auch mündlich geprüft und dabei auf sichere Kenntnis der deutschen Grammatik und auf die Fähigkeit, sich über Gelesenes zusammenhängend anszusprechen besonderer Wert gelegt. Im Französischen und Englischen wird eingehende Bekanntschaft mit den Grundzügen der Grammatik verlangt.

Buchbinderei-Werkstätte. Für die Fach- oder Berufsausbildung einer Buchbinderin sind zwei Arten vorgesehen:

1. Unentgeltliche 3jährige Ausbildung von. weiblichen Lehrlingen, die während dieser Zeit für den Verein arbeiten. Es wird der Buchein­band vom einfachen bis zum kunstvoll ausgeführten gelehrt, sowie Titel­druck, Handvergoldung und Marmorieren. Beide Teile sind verpflichtet, einen Lehrvertrag zu schließen, der bei der Handwerkskammer deponiert werden muß. Die Lehrlinge erhalten als Vergütung für ihre Tätigkeit:

im 1. Jahre 3 Mark pro Woche

im 2. 4

im 3. 5

Arbeitszeit täglich 8 Stunden.

Am Schlüsse dieser Lehrzeit muß die Gesellenprüfung vor der Hand­werkskammer abgelegt werden, welche die Berechtigung gibt, später die Meisterprüfung zu machen.

2. Unterricht für Fachschülerinnen, d. h. berufsmäßige Ausbildung solcher Schülerinnen, die ihren Unterricht bezahlen. Das Schulgeld beträgt jährlich 250 Mark, vierteljährlich pränumerando zahlbar. Die Schülerinnen arbeiten für sich, müssen aber das vorschriftsmäßige Material der Buch­binderei des Vereins entnehmen, d. h. sie bringen sich ihre Bücher mit und kaufen Papier, Stoff und Leder 'in der Werkstatt. Die Ausbildung ist die gleiche wie unter 1. Auch für die Fachschülerinnen besteht die Verpflichtung, denselben 3 jährigen Lehrvertrag abzuschließen und ihre Gesellenprüfung abzulegen.

Zweimal wöchentlich findet für Lehrlinge und Fachschülerinnen ein obligatorischer Zeichenunterricht statt.

Aufnahme in die Kurse 1. April und 1. Oktober.

Die Anmeldungen für den Unterricht haben im Verwaltungsbureau zu geschehen: es wird hier eine Einschreibegebühr von 1,50 Mark berechnet.

Die berufliche Ausbildung kann sehr empfohlen werden, da die Nach­frage nach ausgebildeten Buchbinderinnen groß ist. Es handelt sich um Stellungen in Buchbinderei-Werkstätten, oder um Abteilungsleiterinnen in