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23. (16. außerordentliche' Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.
Nach mindestens eineinhalbjährigem Besuche wird den Schülerinnen auf Wunsch ein auf ihre erlernten Fertigkeiten eingehendes Zeugnis, bei kürzerem Aufenthalt in der Anstalt nur ein einfaches Besuchszeugnis erteilt, jedoch ist die Ausstellung des Zeugnisses davon abhängig, daß die Schülerin die gesamten, von ihr gefertigten Arbeiten 14 Tage vor Schluß ihres Schuljahres dem Direktor einreicht. Der Direktor ist berechtigt, einen Teil der von der Schülerin während der Unterrichtszeit angefertigten Zeichnungen und Bilder nach Auswahl bis ein halbes Jahr nach dem Abgänge der Schülerin zu Ausstellungszwecken zurückzubehalten.
Freundinnen der Photographie, welche dieselbe nicht zum Beruf erwählen wollen, finden ebenfalls Unterricht in der Anstalt, und zwar einmal in der Woche (vorläufig jeden Dienstag), doch erstreckt sich dieser Unterricht nur auf die Aufnahme- und Kopierverfahren. Gestattet es der Raum, so können derartige Schülerinnen unter Vorbehalt des Widerrufs an dem an demselben Tage und zu derselben Zeit stattfindenden Retuscheunterricht zur Erlernung der Anfangsgründe teilnehmen.
Pensionat: Viktoria-Stift. Einiges aus der Hausordnung.
1. Das Pensionat des Viktoria-Stiftes ist für Damen, welche Unterricht im Lettehause nehmen, bestimmt. Nach Maßgabe der freien Plätze werden auch junge Mädchen, die wissenschaftliche Seminare besuchen, aufgenommen.
2. Frauen werden nicht aufgenommen.
3. Jede Dame,7,welcheJ[in das Viktoria-Stift aufgenommen zu werden wünscht, hat bei schriftlicher wie mündlicher Anmeldung ein Führungsattest oder Zeugnisse über eine etwa innegehabte Stellung zu ihrer Legitimation einzureichen, sowie ein ärztliches Gesundheitsattest. Bei der Ankunft ist die polizeiliche Abmeldung von dem Orte, an welchem sie sich zuletzt aufgehalten hat, unbedingt mitzubringen. Die Gesuche sind zu richten an die Vorsteherin des Viktoria-Stiftes, Berlin W 50, Neue Bayreutherstr. 6.
4. Hat die Dame eine ihr die Aufnahme sichernde Antwort erhalten, muß sie Tag und Stunde ihrer Ankunft so früh anzeigen, daß eine Rückantwort möglich ist. Ohne vorherige Anmeldung wird niemand aufgenommen.
5. Der Pensionspreis beträgt für volle Pension, Schlafsaal, (jede Pensionärin hat eine abgeschlossene Koje) monatlich 70 Mark, bei geteiltem Zimmer monatlich 80 Mark, bei eigenem Zimmer monatlich 90 Mark. Für einzelne nicht eingenommene Mahlzeiten findet ein Abzug am Pensionspreis unter keinen Umständen statt. Sollte ein Kursus nach der ersten Hälfte des Monats beginnen, oder vor dem 15. schließen, so werden die Verpflegungskosten für einen halben Monat mit 25 Mark abgezogen; im übrigen findet kein Abzug statt, dagegen haben die Damen das Recht, vom Ersten des Monats ab ihre Pension in Anspruch zu nehmen und die kleinen Ferien hier zu verleben. In den großen Sommerferien werden für den Monat Juli