33. (16. außerordentliche) Versammlung' des XVIII. Vereinsjahres.
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die Verpliegungskosten mit 50 Mark vom Pensionspreise in Abzug gebracht. Die Sachen können in einem zu verschließenden Koffer, der aber weder Geld noch Wertsachen erhalten darf, aufgehoben werden.
6. Sollte eine Anmeldung aus irgendeinem triftigen Grunde rückgängig gemacht werden müssen, so hat die Abmeldung 14 Tage vor dem beabsichtigten Eintrittstermin zu erfolgen. Anderenfalls sind die Angemeldeten zur Zahlung einer Abstandssumme von 30 Mark verpflichtet.
7. Die Kündigung derjenigen Damen, welche ein Seminar oder eine Schule mit halbjährigem Eintrittstermin besuchen, darf nur vierteljährlich sechs Wochen vor dem Quartalsersten erfolgen. Die Gewerbeschülerinnen, deren Eintritt monatlich erfolgen kann, haben etwaige Kündigung 14 Tage vor dem Abgang, und zwar vom 15. zum 1. anzuzeigen. Verspätete Kündigungen können keine Berücksichtigung finden. Bei plötzlicher Abkürzung des Aufenthaltes finden Rückzahlungen nicht statt. In Ausnahmefällen ist durch eine schriftliche Eingabe die Entscheidung des Vorstandes einzuholen.
8. Die Damen haben mitzubringen:
1 Bett (Bettstelle mit Matratze vorhanden),
3 vollständige weiße Bettbezüge,
12 Handtücher,
6 Servietten,
2 große Bettschürzen mit Ärmeln,
1 Butterbrotdose,
1 kleines Vorhängeschloß und 1 Schlüsselring,
1 Haarbeutel.
Die Wäsche muß einfach und in gutem Zustande sein. Alle mitgebrachten Gegenstände müssen gezeichnet sein.
Ausnahmsweise können Betten geliefert werden; die Leihgebühr für Betten beträgt pro Monat 1 Mark 50 Pf., für Bettwäsche (inkl. Waschen) 75 Pf.
9. Die Beköstigung ist folgende: Frühstück: Kaffee und Milchbrot mit Butter oder Marmelade; zweites Frühstück: Butterbrot; Mittagessen: Suppe, Gemüse und Fleisch oder Braten; nachmittags: Kaffee und Milchbrot; Abendessen: Tee oder Bier, belegtes Brot oder ein warmes Gericht.
10. Zu den beiden Hauptmahlzeiten haben sich die Damen in den Speisesaal zu begeben.
11. Die im Viktoria-Stift befindliche Glocke läutet jeden Morgen um 7 Uhr zum Aufstehen und um 1 / 2 8 Uhr zum Kaffee; nach demselben
machen die Pensionärinnen ihre Betten. Die Fenster müssen sofort beim Verlassen des Zimmers geöffnet werden.
Die Tischstunde ist mittags von 1 Uhr bis 2 74 Uhr und abends von 7‘/ a bis 87a Uhr.