23. (16. außerordentliche) Versammlung' des XVIII. Vereinsjahres.
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Die Vorteile, welche die jungen Mädchen durch Teilnahme an diesem Kursus erzielen, werden zunächst zu Hause in der Behandlung und Pflege der jüngeren Geschwister zur Geltung kommen.
Ganz außerordentlich wertvoll ist der Kursus aber für die jungen Mädchen, welche beabsichtigen, eine Stelle in einer Familie anzunehmen, da denjenigen, die befähigt sind, kleine Kinder zu beschäftigen, meist der Vorzug beim Engagement gegeben wird. Dauer des Kursus 3 Monate. Preis pro Monat 10 Mark.
Externen Schülerinnen kann die Teilnahme an diesem Kursus ebenfalls ermöglicht werden.
Kindergarten. Aufgenommen werden Kinder vom 3. Lebensjahre an.
Aufenthalt der Kinder wochentäglich von 9—1 Uhr.
Sclndgeld für den Monat 5 Mark.
Anmeldungen bei der Vorsteherin der Haushaltungsschule, Neue Bayreutherstr. 6.
Stellenvermittelungsbureau. Das Stellenvermittelungsbureau vermittelt feste Stellungen sowie zeitweilige Beschäftigungen für alle beruflich geschulten Frauen. Die Vermittelung erstreckt sich auf das Reich. Stellungen im Ausland werden nur namhaft gemacht, wenn die Familien oder Firmen dem Bureau bekannt sind.
Jede Bewerberin, die Zeugnisse über eine Berufsausbildung oder über praktische Betätigung und Erfahrung für die nachgesuchte Stellung nacli- weisen kann, wird in die Bewerbungslisten des Bureaus eingetragen. Sind die erwähnten Papiere nicht beizubringen, so ist eine schriftliche Empfehlung durch eine amtliche Persönlichkeit, etwa Ortsvorsteher, Geistlichen usw. erforderlich.
Die Vermittelungsgebühr beträgt für Stellensuchende 3 Mark und 1 Mark Einschreibegebühr. Für diesen Betrag hat die Bewerberin das Recht, sich bei einem innerhalb eines halben Jahres nach Antritt der Stellung ohne ihr Verschulden notwendig werdenden Wechsel kostenlos an den Verein zu wenden. Schülerinnen des Lettevereins erhalten die erste Stellung kostenlos nachgewiesen.
Stellung bietende Familien zahlen 5 Mark, Firmen 3 Mark Vermittelungsgebühr. Diese Gebühr berechtigt zur kostenlosen Inanspruchnahme der Stellenvermittelung, wenn innerhalb von 3 Monaten nach Besetzung der Stelle ein Wechsel nötig wird. Die Gebühr ist auch zu zahlen, wenn Schülerinnen des Lettevereius engagiert werden.
Die Bezahlung erfolgt nach Abschluß des Engagements, die Quittung gilt als Legitimation.
Mitgeteilte Adressen dürfen unter keinen Umständen weitergegeben werden. Es ist Pflicht beider Parteien, den Abschluß des Engagements dem Bureau sofort mitzuteilen.