Heft 
(1911) 19
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24. (8. ordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.

Vorlage (J.-Nr. 258 B. I. 10) zur Beschlußfassung, betreffend die Übernahme, die Versetzung und - Unterhaltung der Königskolonnaden.

Der Staatsfiskus, in dessen privatrechtlichem Eigentum die Königs­kolonnaden sich befinden, hat deren Verlegung in Aussicht genommen und sich bereit erklärt, sie der Stadt Berlin zu übereignen, wenn die Stadt­gemeinde geneigt ist, sie abzubrechen und als Zugang zu dem auf dem Gelände des alten Botanischen Gartens anzulegenden städtischen Bark wieder aufzubauen und dauernd zu unterhalten.

Nach einem im Ministerium der öffentlichen Arbeiten aufgestellten Kostenanschläge wird der Abbruch und der Wiederaufbau unter Berück­sichtigung der notwendigen Erneuerung schadhafter Teile einen Aufwand von 210 000 JO erfordern. Unsere Hochbaudeputation hat unabhängig hiervon ebenfalls einen Kostenanschlag für die gleichen Arbeiten aufgestellt, der mit 230 000 JO abschließt. Die Unterhaltung des genannten Bau­denkmals hat in den letzten 15 Jahren durchschnittlich 804 JO jährlich erfordert, ein Betrag der etwa den Jahreszinsen eines Kapitals von zirka 20 000 JO entsprechen würde.

Wir sind geneigt, das Anerbieten des Staatsfiskus anzunehmen, wenn uns

1. die hiernach aufzuwendenden Kosten in Höhe von 250 000 JO erstattet,

2. die durch Beseitigung der Kolonnaden zu beiden Seiten der König­straße frei werdenden Flächen zu öffentlichen Verkehrszwecken unentgeltlich überlassen werden und

3. der Staatsfiskus es übernimmt, uns schadlos zu halten, wenn wider Erwarten privatrechtliche Ansprüche aus Anlaß der Entfernung der Kolonnaden von seiten Dritter mit Erfolg gegen die Stadtge­meinde geltend gemacht werden sollten.

Zu diesem Entschlüsse sind wir aus folgenden Erwägungen gelangt:

Die Frage, ob die Kolonnaden nicht besser an ihrer jetzigen Stelle zu belassen seien, mußte für uns völlig ausscheiden, da der Staatsfiskus, in dessen Eigentum sowohl das Bauwerk selbst wie der auf einem Grund­buchblatt eingetragene Grund und Boden sich befinden, die Verlegung mit Allerhöchster Genehmigung beschlossen hat und uns ein Einspruch dagegen nicht zustehen würde.

Vor die Tatsache gestellt, daß die Kolonnaden jedenfalls von ihrer jetzigen Stelle entfernt werden, haben wir ein lebhaftes Interesse daran, daß das zu den schönsten Baudenkmälern Berlins zählende Bauwerk unserer Stadt erhalten und nicht, wie bereits in Erwägung gezogen war, nach außerhalb, beispielsweise nach Potsdam verlegt wird.

Der Verkehr am Ausgang der Königstraße hat andauernd und besonders durch die Entwickelung des Stadtbahn-, des Straßenbahn- und des Omnibus­betriebes am Bahnhof Alexanderplatz eine Ausdehnung erfahren, für die