24. (8. ordentliche) Versammlung des XVIII. Vereinsjahres.
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Gründer Niebnhr und Schleiermacher“ zu nennen, der als Beitrag zur Geschichte des preußischen Zeitungswesen (gegenüber der etwas kurzen Darstellung im dritten Bande von Salomons „Geschichte des deutschen Zeitungswesens“), ebenso wie für die politische und vor allem die literarische Geschichte jener Epoche sehr wertvoll ist, zumal der Verfasser meist aus den Akten des Geh. Staatsarchivs geschöpft hat. Dreyhaus schildert zuerst den kurzen, aber wechselvollen Lebenslauf des „Correspondenten“, um dann nach einander den Anteil, den Niebnhr und Schleiermacher an dem Unternehmen hatten, im einzelnen zu untersuchen und festzustellen; endlich bespricht er das Verhältnis des „Correspondenten“ zur Zensur, wobei die Kühnheit, mit der Schleiermacher, der Zensur trotzend, seinen freiheitlichen Gedanken über Deutschlands Zukunft Ausdruck gab, besonders bemerkenswert, erscheint. — Einen für die brandenburgische Wirtschaftsgeschichte sehr willkommenen Aufsatz hat Christoph Frhr. Senfft von Pilsach geliefert, der die „Bäuerlichen Wirtschaftsverhältnisse in einem neumärkischen Dorfe (Land Sternberg) vor der Regulierung der gutsherrlich-bäuerliclien Verhältnisse und den ersten dortigen Regulierungsversuch“ schildert. Zu Grunde liegen der Abhandlung die Akten des Gutsarchivs in Sandow (Kreis Weststernberg) und der Generalkommission in Frankfurt a. 0., in denen sich reiches Material zur Geschichte der Wirtschaftsverhältnisse des Gutes und der im Dorfe ansässigen Bauern und Kossäten finden. Der Verfasser berührt kurz die Zustände vor dem 80jährigen Kriege und im Anfang des 1B. Jahrhunderts und gibt dann eine ausführliche Schilderung der Besitzverhältnisse der Dorfbewohner, sowie ihrer Rechte und Verpflichtungen in der 2. Hälfte des 18. und im Anfang des 19. Jahrhunderts bis zum Jahre 1819, wo der erste Regulierungsversuch zur Auseinandersetzung der Gutsherrschaft mit den Bauern hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und der bis dahin üblichen Verpflichtungen der Dorfbewohner unternommen wurde, der aber an der Zähigkeit, mit der die Bauern ihren Grundbesitz verteidigten, scheiterte, Erst in den 40er Jahren wurde ein zweiter Regulierungsversuch unternommen. —
An diese Abhandlung schließt sich eine wirtschaftspolitische Arbeit allgemeinen Inhalts von Albrecht-Ernst-Oharlottenburg: „Zur Entstehung der Gutshorrschaft in Brandenburg.“ Es handelt sich hauptsächlich um die Beantwortung der Frage: in wessen Hand sich ursprünglich der Zensus befand, wer demnach die Grundherrschaft zur Zeit der Kolonisation besaß und diese vollzog, Markgraf oder Vasallen? Wie der Verfasser an verschiedenen Beispielen aus dem Karol. Landbuch und den Schoßregistern zeigt, fehlt es an allen Anzeichen, daß dem Markgrafen der Zensus auch außerhalb seines Domaniums zugestanden habe, während andererseits sich positiv naclnveisen läßt, daß die Vasallen eine ausgedehnte Kolonisation vollführt haben und daß ihnen ganze Dörfer zinsfrei zur Be-