Zwei Berliner Schulmänner im achtzehnten Jahrhundert.
325
diateingabe an den König richten und darin die Genehmigung nachsuchen. Das tat Michaelis am 29. Januar 1804; darauf erfolgte folgende Resolution:
„Se. Königl. Majestät von Preußen machen den Parochialschul- lehrern Michaelis, Buge und Köbike auf ihre Eingabe vom 29. Januar d. J. hierdurch nachrichtlich bekannt, daß, da der von ihnen eingereichte Plan zur Errichtung einer Bildungsanstalt für Schullehrer in den Städten sehr nützlich und ihr Bestreben ihn unentgeltlich zur Ausführung zu bringen sehr lobenswert zu sein scheint, Höchst- dieselben den Bericht des Staatsministers von Massow darüber erfordert haben, was der Approbation derselben entgegenstehet und nach dessen Eingang das Weitere beschließen.
Berlin, den 2. Februar 1804. Friedrich Wilhelm.“
Massow begründete seine Ablehnung mit dem Hinweis, daß er die Erweiterung des Seminars plane, daß in Berlin ein Seminar vorhanden und daher die Errichtung eines zweiten überflüssig sei. Der König war anderer Meinung. Am 1. März 1804 erhielt Massow eine Kabinettsorder, in der es am Ende heißt:
„Wenn auch die Erweiterung 1 ) des schon bestehenden Landschullehrer-Seminarii hierselbst in der von Euch angegebenen Art zustande kommen sollte, es doch nicht immer überflüssig sein wird, auch durch diese Anstalt noch 12 Lehrer mehr auszubilden.
Diesemnach will Ich* daher die von den genannten Schullehrern beabsichtigte Anstalt nach dem vorgelegten, dem Zweckgemäß näher und besser zu bestimmenden Plan umsomehr authorisieren lassen, als in keinem Fall eine nachteilige Folge, vielmehr der Vorteil davon abzusehen ist, daß zwischen dem hiesigen Landschullehrer-Seminar und dieser Anstalt ein lobenswürdiger Wetteifer entstehen wird, und befehle Euch daher hierdurch, in Gemäßheit dessen das Weitei e zu verfügen. Ich bin Euer ctc.
Berlin, den 1. März 1804. Friedrich Wilhelm.“
Da auch die Lehrer von diesem Befehl eine Abschrift erhielten, so konnten sie ohne weiteres gleich zur Organisation schreiten. Am 15. März erhielten sie den eingereichten Plan vom Oberkonsistorium mit dem Befehl zurück, die gemachten Ausstellungen zu verbessern und ihn dann wieder einzusenden. Inbezug auf äußere Organisation wurde gefordert, daß ein Direktor an der Spitze stehen sollte, der die Aufsicht führe und den Verkehr mit den Behörden regele. Diesen fanden sie in der Person des Inspektors vom Friedrichs-Werder, Samuel Christian Gottfried Küster, der
!) 1804 wurde eine zweite Seminarklasse eröffnet.