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Friedrich Wienecke.
auch vom Oberkonsistorium bestätigt wurde. Küster entwarf Gesetze für die Seminaristen, eine Instruktion für den Direktor und arbeitete den Plan nach den vom Oberkonsistorium gemachten Vorschlägen durch; am 31, Januar 1805 erfolgte die Bestätigungsurkunde. Die Organisation war im wesentlichen folgende: An der Spitze der Anstalt stand ein Direktor, der unmittelbar der Aufsicht des Oberkonsistoriums unterordnet war, von diesem seine Befehle empfängt und dem er allein Rechenschaft zu geben verpflichtet ist.
Unter diesem stand das Kollegium der Lehrer, die den Titel Vorsteher führten, und deren niemals mehr als fünf sein durften. Beim Abgang des einen wählten sie selbst den neuen Kollegen; der Gewählte bedurfte der Bestätigung des Direktors, der jedoch die Wahl dem Oberkonsistorium anzeigen mußte. Einer von den Lehrern war administrierender Vorsteher. Er hatte die Inspektion über alles, berechnete die kleine Kasse des Instituts, prüfte die aufzunehmenden Seminaristen und führte in der Abwesenheit des Direktors den Vorsitz in den Konferenzen.
Die Zahl der Schüler war auf zwölf bestimmt; außerdem konnten einige Expectanten aufgenommen werden, um durch sie die erledigten Stellen sogleich wieder zu besetzen. Die Schüler mußten wenigstens 18 Jahre und unverheiratet sein und Zeugnisse über bisherige Unbescholtenheit beibringen. Hatten sie Eltern oder einen Vormund, so war deren Einwilligung nötig; waren sie kantonspflichtig, so konnten sie nur gegen Vorzeigung ihres Abschieds oder eines Erlaubnisscheines vom zuständigen Regiment aufgenommen werden. Gefordert wird ferner Lust und Liebe zum Beruf, erforderliche Schulkenntnisse, Talent zum Unterrichten und feste Gesundheit.
Der Zweck des Unterrichts sollte ein doppelter sein: einmal den Seminaristen mit den einem Lehrer an unteren Volksschulen in Städten nötigen Kenntnissen auszustatten und ihn in der Kunst eines zweckmäßigen Vortrags (d. i. Unterrichts) zu üben.
Den wissenschaftlichen Unterricht erhielten die Seminaristen in den Morgenstunden von 6—8, also vor Beginn des Schulunterrichts, und in den Abendstunden von 5—7, also nach dem Schluß desselben. Michaelis übernahm den Unterricht in der Religion, im Deutschen, in der Geschichte und Erdbeschreibung und in der Olivierschen Methode. Buge unterrichtete im Schönschreiben, im Lesen und in der Naturgeschichte, Köbike in der Geographie, Arithmetik und in der Methode des Buchstabierens. Böhme gab Gesang- und Geigenuntereicht und Trouillas Unterricht im Handzeichnen. Ein ehemaliger katholischer Lehrer hatte den Unterricht im Französischen übernommen, und der Pestalozzianer Schmidt lehrte das Rechnen nach der Pestalozzischen Methode.
Die praktischen Anweisungen empfingen die Zöglinge in den Schulen der Lehrer, die sie wechselnd vormittags besuchten, zuhörten und selbst