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Friedrich Wienecke.
und staatlichen Behörden konzessioniert werden müsse, beachtete er nicht und glaubte als ehemaliger Offizier sich über diese Schranke hinwegsetzen zu können. Oie Prediger an der köllnischen Vorstadtkirche, Koblanck und Richter, baten ihn, er möge seine pädagogische Tätigkeit auf Privatunterricht beschränken und als dies nichts fruchtete, wurde die Schule polizeilich geschlossen. Gloeden glaubte, daß Michaelis der Urheber dieses Vorgehens sei, und sein ganzer Haß richtete sich gegen ihn.
Am 25. April 1809 richtete er an den König eine Beschwerde und erhob darin gegen Michaelis die schwersten Beschuldigungen: er habe eine zu große Kinderzahl in der Schule, die er nicht übersehen könne, und deshalb lasse er die kleinen von den größeren unterrichten. Er vernachlässige die Schule ganz, arbeite auf dem französischen Bureau und gebe den Kindern dadurch ein böses Beispiel. Michaelis hatte von den Anschuldigungen Nachricht erhalten und richtete fast gleichzeitig einen Immediatbericht dem Könige ein, in dem er sich gegen die Anschuldigungen verwahrte, den Zweck des Bureaus erklärte und die Handlungsweise des Leutnants von Gloeden kennzeichnete. Oer König trug dem Oberkonsistorium die Entscheidung auf, das von den genannten Geistlichen Bericht einforderte, ln dem Bericht des Predigers Richter vom 2. Juni 1809 heißt es u. a.:
„Herr Michaelis ist ein sehr brauchbarer und verdienstvoller Schullehrer, der in dem Besitz trefflicher Kenntnisse und einer zweckmäßigen Methode ist, der durch rastlose Tätigkeit in seiner Amtsführung des Guten sehr viel in unserer Gemeinde gestiftet und viele treffliche und nützliche Bürger dem Staate gebildet und erzogen hat. Er ist aber ein Mann von einem sehr lebhaften und feurigen Temperament, bei dem in seinen jungen Jahren, wie man im Sprichwort sagt „alles, was er unternahm, biegen oder brechen mußte“. Dieses traurige Temperament hat ihn allerdings bisweilen in seinem Amtseifer zuweit geführt nnd ihn zu mancher viel zu strengen Behandlung unartiger und wiederspenstiger Kinder verführt. Wenn nun die Eltern solcher zu hart behandelten Kinder zu mir kamen, und klagbar wurden, so habe ich allerdings meine Unzufriedenheit und mein Mißfallen über das Verfahren dem Michaelis zu erkennen gegeben und diesem selbst die Ungebühr seines Verhaltens mit allem Ernst verwiesen und ihn zur Gelindigkeit und Sanftmut ermahnt.
Die Anstalt des Michaelis besteht länger als zw'anzig Jahre in dem blühendsten Zustand, und auch noch jetzt hat er die zahlreichste Menge an Schülern und Schülerinnen, welches gewiß nicht der Fall sein würde, wenn der ihm gemachte Vorwurf der Vernachlässigung seiner Schule gegründet wäre.“
Richter bat, den tüchtigen Lehrer in seinen Rechten zu schützen und nicht zu kränken, da er solche Kränkungen nicht verdient habe.