Fragekasten.
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haupt für falsch. 1706, zur Zeit, als sein Sturz in Berlin erfolgte, schreibt Andreas Schlüter, daß er „schon 30 Jahre an großen Bauten beschäftigt sei“. Das konnte ein Sechziger ohne Übertreibung von sich sagen, aber nicht ein Fünfziger. Auch kennt man Schülerarbeiten Schlüters im Pelpliner Dom, ein Epithaphium der beiden Pommerellen Herzöge Sambor und Mestwie, die aus dem Jahre 1675 herrühren. Es ist nicht denkbar, daß diese Arbeiten von einem Dreizehnjährigen geschaffen wurden . . . Cuny gelangt zu dem schon erwähnten Schluß, daß Schlüter mit dem erwähnten Danziger Steinhauer von 1656 identisch, daß sein Vater spätestens 1639 in Danzig eingewandert, daß der Meister selbst 1640 in Danzig geboren und mithin nicht, wie man bisher annahm, als Fünfziger, sondern als 73 jähriger im Jahre 1714 in Petersburg verschieden sei.
Fragekasten.
— Mitteilungen des Hern Rektor 0. Monke, als Nachtrag für unsere engere Heimat. (Brandenburgs XVIII, Nr. 4, S. 111.) Wenn jemand sich im Barnim, also auch mit Einschluß Berlins, verletzt hat, so wird das Blut gestillt, indem man die Wunde über Kreuz dreimal bepustet und in den Zwischenräumen raunt:
Heele Kätzken heele,
Morjen is Micheele!
Michel, oder St. Michael, der Sonnenheros heilt alles menschliche Leid. —
K. Wilke.
— „Unsal“ (Brandenburgs XVIII Nr. 4, S. 118). Unsal gilt heut 'Tn OderKerg i/M. als Schimpfwort, z. B. in dem Sinn als „du Unsal“ d. i. unseliger, d. h. friedeloser Mensch?\, In früheren Zeiten waren es Gebannte, die aus der menschlichen Gesellschaft weichen mußten, meistens noch Heiden, da sie dort „gefriedet“ galten. Es haben sich daher in der Nähe von alten Gerichtsstellen „unsälige Orte“ befunden, wo sich die friedelos erklärten aus alter Gewohnheit aufhalten konnten oder friedfertig aufhalten durften bis Austrag ihres Handels durch die Sippe vermittelst des Sühne- oder Wehrgeldes. Es lenkt das auf jene zurückliegenden Zeiten zurück, wo der germanische Götterglauben in dem Wald den Wiedergebärer, Wiederhersteller aller menschlichen Ordnung sah, als an Stelle des Gotteshauses der Wald noch — die Stelle des höchsten Richters, des Landesherrn, des Fürsten — den Gottesfrieden verlieh.
K. Wilke.
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— Schnarrposten, (Brandenburgia XVlII,^Nr. 4, S. 116). Im Niederdeutschen heißt es zutreffender „Knarrposten“ aus der Zeit, wo noch der Stundenwechsel der Nachtwachen' mit der „Knarre“ bekannt gegeben ward, weshalb sich auch stellenweis die Nachtwächter anstelle des Horns oder der Flöte, der Knarre als Stundenverkünder bedienen.