Heft 
(1913) 21
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Entstehung der Tnpezierinnang zu Berlin.

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der Aufgabe, nunmehr zum weiteren Verfolg des Zweckes einen Statuten­entwurf einzureichen.

Inzwischen hatten die Herren Anton Ililtl und Eduard ßaumann in entgegenkommender Weise ihre Unterstützung zur Förderung der guten Sache zugesagt und die Hand geboten. Somit wurde nun mit intelligent verstärkten und vereinten Kräften an dem Werke der Konstituierung fortgearbeitet, doch stellten sich so mancherlei Hemm- und Hindernisse in den Weg, daß nach deren Wegräumung erst am 31. Januar 1840 ein erneuter Zusammentritt der Mitglieder zur Beratung der Statutenvorlage ermöglicht wurde, welche jedoch erst am 14. März zum Abschluß kam. An demselben Tage und von derselben Versamm­lung wurde, auch unter ßeisitz des Herrn Stadtrat Kisch der erste zu Hecht bestehende Innungsvorstand gewählt, welcher auch alsbald von dem Magistrat anerkannt und bestätigt worden ist. Derselbe bestand aus nachbenannten 8 Personen: erster Vorsteher Herr Anton Ililtl, dessen Stellvertreter Herr Eduard Bartholomä, zweiter Vorsteher Herr Eduard ßaumann, dessen Stellvertreter Herr Theodor Fehringer (Fehringer starb bereits im Jahre 1847). Zu Deputierten waren gewählt die Herren C. Kiehle, P. Prelm, A. Schlegel und C. E. Meyer. Das Jahr 1847 neigte sich seinem Ende zu, und die Morgenröte des ihm folgenden 1848, brach an mit seinen in der Geschichte für alle Zeit denkwürdigen und wichtigen Ereignissen, welche nicht allein in der Politik, sondern auch auf dem Gewerbegebiete große Epoche machte, und so wie überall auch hierin bedeutende Änderungen hervorrief. Jedoch abgesehen von allen politischen Ereignissen der Zeit ist klar zu erkennen, wie das große Mühlrad derselben mit seinem Umschwung überall in ganz Deutschland auch unter den Gewerbetreibenden neue Verbindungen und Verbrüderungen ins Leben rief; denn mit welcher rührigen Lebendigkeit und Eintracht der Handwerkerstand im all­gemeinen seine Kraft zur Geltung brachte, dies beweist der ans allen Staaten Deutschlands von ihnen selbst in demselben Jahre in Frankfurt am Main berufene Handwerkerkongreß, welcher durch seine besonderen Einwirkungen auch bei uns die gewerbegesetzlichen Be­stimmungen vom 9. Februar 1849 ins Leben rief.

ImAlbuin findet sich erwähnt, daß in der konstituierenden Sitzung des Jahres 1845 der Vorstand gewählt wurde, der die inneren Angelegenheiten ordnen und bearbeiten sollte. Das Jahr 184(5 brachte seitens der Königlichen Regierung die Anerkennung als provisorische Innung und das Jahr 1849 bot in der neuen Gewerbeordnung vom 9. Februar laut § 23 von selbst das Recht, Lehrlinge zum Gehülfen, und diese zu Meistern zu prüfen, indem sie ausdrücklich in diesem Paragraph die Tapezierer miterwähnt. Der Vorstand hat sich im Jahre 186l zusammengesetzt aus den Innnngsmitgliedern Priem, Kiehle I,

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