Heft 
(1913) 21
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E. Fischer,

oder annoch bekandt zu machenden Verordnungen allerunter- thänigste Folge und gehorsam leisten, Unsere Kriegs- und Domänen Cammer und Amte Lehnin als ihm von Uns Vorgesetzte Obrig­keit gehorsam sein und deren Anordnungen sich unterwerfen.

Und da Wir bey der Erbauung von Freyentlml lediglich die Baumwollspinnerei' zum Augenmerk gehabt, so muß sich der Colonist Gottfriedt llintze auch vorzüglich dieser Spinnerey befleißigen und wenigstens in jedem Monathe von der ihm zu liefernden Baumwolle Zwey Pfund zu guten, feinen Garn spinnen und das dafür ausgemachte und verglichene Spinnerlohn gewärtigen.

Und da wir denen Colonisten zu Freyenthal nachgelassen haben sich so viel Ilind und Schweine Vieh zu ihrer besseren Subsistence anzuschaft'en als sie ausfüttern können; So wollen Wir ihnen auch die Huthung in der dortigen Gegend Unserer Forst allergnädigst accordiren, jedoch müssen sie dabey einen eigenen Ilirthen halten und nicht ohne denselben das Vieh zum Schaden Unserer angelegten Schonungen laufen lassen, welcher Wohltat sich denn auch der Colonist Gottfriedt llintze mit zu erfreuen hat.

Ferner versprechen Wir auch demselben und seinem Sohne soferne nehmlich derselbe als ein Ausländer qualificirt ist, die Freyheit von aller Werbung und Envollirung zum Soldaten­stande. Iliernechst soll ihm auch freystehen in denen von Unserm Lehninschen Forst Amte ausgesetzten Iloltz-Tagen in Unsern ge­dachten Forsten das zur Feuerung nöthige raf und lese Holtz gratis zu suchen; Falls aber dergleichen nicht mehr vorhanden seyn möchte; So muß er sich die Nothdurft kaufen. So soll denn auch nach Unserer Verfassung mehrgedachter Colonist, sowie das gantze Dorf Freyenthal schuldig und gehalten seyn alles Getreide auf der Lehninschen Wasser oder Windmühle mahlen zu hissen und die Feuer Caßen Gelder bey jedesmaligen Ausschreiben prompt zu bezahlen, auch wie alle andern Amts-Dörfer die Deserteur-Wache zu verrichten und die dieserhalb ergangene Edicta und Verord­nungen auf dass allergenaueste zu beobachten. Urkundlich alles dessen haben Wir diese Erb-Verschreibung unterschrieben und mit Unsern Königl. Insiegel bedrucken lassen.

Gegeben Berlin den 9 l « Februar 1773.

(Siegel.)

Auf Seiner Königl. Majestät allergnädigsten Special Befehl, v. Massow v. Blumenthal v. Derschau v. d. Schulenburg

Erb-Verschreibung für den Colonist Gottfriedt Hintze in Freyenthal.