144
Frugekasten.
W. K Du, Er, Sie, Ihr in der Mark um die Wende dea 1*. Jahrhunderts- Kinder sagten zu den Kltcrn »Sic*, Eltern zu den Kindern »Du*, Bauer zum Bauer „Ihr“ und „Du“ (natürlich in Plattdeutsch), der Rittergutsbesitzer, der Amtmann zum Bauer »Kr*. Beiläufig hat der Gebrauch des uns Hingst unhöflich klingenden „Kr* sehr lange, mindestens bis 1848 bei uns fortgedauert. In Ostpreußen soll „Kr* bisweilen noch jetzt dem Gesinde gegenüber auf dem Lande üblich sein und ohne Beschwer auf- genomraen werden.
Dr. W. in Roda S.-A. Wird in der Mark oder den angrenzenden Landschaften der Zuchteber noch „Bür“ oder „Ber“ genannt, wie er (bör alt- und mittelhochdeutsch hieß? — Antwort: In vielen Teilen der Mark i und des angrenzenden Pommerns wird der Zuchteber „B eier* genannt, was
gewiß dasselbe wie zusammengezogen „Beer* ist__ Vergleicht auch das
angelsächsische „Boar" für Kbcr. Speziellere Angaben Uber andere Gegenden der Provinz Brandenburg nimmt die Brandenburg« gern entgegen. K. Kr.
N. N. Richtbeil oder Fallbeil? Die Zeitungsnachricht, daß der Kaubmörder Kranz zu Neuruppin im März 1011 mit dem Kallbcil enthauptet sei, ist falsch. Die Vollstreckung erfolgte, wie überall in den alten 8 rechtselbischcn Provinzen mit dem Richtbeil. Die Anwendung des Kallbeils ist auf die Guillotine und deren Anwendung in denjenigen Provinzen Preußens, die unter zeitweiliger französischer Herrschaft standen, zu beziehen. Sie wurde durch den Code P6nal eingeführt. K. Kr.
M. W. Die Berufung auf das Tal Josaphat. (Provocatio ad vallem Jehoschaphat). Was hat dieser Rechtsbrauch für eine Bedeutung? — In den altdeutschen Gerichtsverhandlungen kam es vor, daß die erregte Partei dem Richter, wenn er nicht zu ihren Gunsten entscheiden würde, mit den ewigen Höllenstrafen drohte. Nach dem Propheten Joel, Kap. III 7 u. 8 werden die Israeliten und Heiden, also alle Völker, dereinst zur Aburteilung berufen werden und das Tal Josaphat bei Jerusalem, die Talcnge zwischen dem Tempelberg und dem Oelberg, welche vom Bach Kidron durchschnitten wird. Um jenem prozessualischen Unfug, amtlich provocatio ad vallem Jehosaphat bezeichnet, zu begegnen, wnr der Richter ermächtigt, mit Ordnungsstrafe vorzugehen. K. Kr.
Für die Redaktion: Dr. Eduard Zache, Cüstriner Platz 9. — Die Einsender haben den sachlichen Inhult ihrer Mitteilungen zu vertreten.
Druck yon P. Stankiewicz' Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin, Bernburgerstr. 14.