Die liturgischen Drucke des Bistums Lebus.
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zur Beglaubigung ein Wappen vorgedruckt wird. Manchmal ist es das Wappen der Diözese, häufiger das Familienwappen des zur Zeit des Druckes regierenden Bischofs, öfter auch eine Kombination, die aus den beiden Bestandteilen zusammengesetzt wird.
Die Zeichnung in dem Schilde des Breviarium Lubucense ist nun so einfach, daß man im ersten Augenblicke wohl zweifeln kann, ob es sicli um ein eigentliches Wappen oder nur um eine mehr willkürliche wappenartige Darstellung handelt. Der Schild ist in vertikaler Richtung in vier schmale Felder oder Balken eingeteilt, und über diese hinweg liegt in der oberen Hälfte des Schildes ein Querbalken. Das Wappen der Diözese Lebus ist es zunächst sicher nicht, denn dieses weist zwei gekreuzte Feuerhaken, und in den Abdrücken des 15. und 16. Jahrhunderts darüber manchmal noch einen Stern auf. Nach Wohlbrücks Angaben müßte man an dieser Stelle das Wappen des Bischofs Dietrich von Biilow erwarten, aber auch das hat eine gänzlich verschiedene Gestalt; die Bülows führen 14 Kugeln im Schilde, die in der Form einer auf der Spitze stehenden Pyramide angeordnet sind. Erst nachdem diese Möglichkeiten erschöpft waren, legte ich mir die Frage vor, ob das Wappen etwa gar einem Vorgänger des Bischofs Dietrich zugehört haben könne, entweder seinem Gegenbischof Günther von Bünau oder seinem Vorgänger Ludwig von Burgsdorf. Das Wappen der Bünau kam auch nicht in Betracht, dagegen ergab sich in der Tat, daß die von Burgsdorf ein Wappen, wie das hier dargestellte, geführt haben. Die Wappenbeschreibung lautet: zw r ei rote Balken in weißem Felde und darüber ein blauer Querbalken, und dementsprechend hat das neuere Wappen der Familie fünf vertikale Linien. Aber noch in dem Sieb- macherschen Wappenbuche von 1772 ist der Schild, wie in unserer Darstellung nur vierfach, in rot und weiß abwechselnd geteilt.
Diese Feststellung besitzt eine außerordentliche Wichtigkeit für die Datierung des Breviariums, das selbst, wie schon erwähnt, nichts über seine Herstellung aussagt. Da es aber das Wappen des Ludwig von Burgsdorf trägt, so muß es unbedingt noch bei dessen Lebzeiten erschienen, also, da Bischof Ludwig im Jahre 1489 oder 1490 — die Nachrichten gehen darüber auseinander — gestorben ist, sicher nicht später als in diesen Jahren gedruckt sein. Das Verdienst, die Kirche von Lebus mit gedruckten gottesdienstlichen Büchern versehen zu haben, gebührt daher nicht, wie Wohlbrück annahm, ausschließlich dem Dietrich von Bülow, sondern vielmehr in höherem Maße als diesem, der nur dem Beispiele seines Vorgängers folgte, dem Ludwig von Burgsdorf.
Wenn das Breviarium aber bereits um 1490 gedruckt worden ist, dann kann es unmöglich in Frankfurt a. O. entstanden sein, denn in diese Stadt hat die Kunst Gutenbergs erst erheblich später, im Jahre 1502, ihren Einzug gehalten. Wir müssen deshalb dem Buche, das ja selbst