Heft 
(2018) 25
Seite
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Otis 25(2018): 125 – 132 Aktuelles aus der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg Torsten Langgemach, Torsten Ryslavy & Wernfried Jaschke Im Rahmen der Berichtspflicht nach Art. 12 der EU-Vogelschutzrichtlinie(EU-VSchRL) müssen die EU-Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einenNa­tionalen Vogelschutzbericht an die Europäische Kommission übermitteln. Umfangreiche Informa­tionen werden zu Bestandsgrößen, Bestandstrends, Verbreitung, Beeinträchtigungen und Gefährdungen sowie Schutzmaßnahmen für Brutvogelarten und auch für Rastvogelarten abgefragt. Die Vorgaben der EU lehnen sich an jene für die FFH-Richtlinie an. Damit sollen Erfolge und zukünftige Handlungs­schwerpunkte im Naturschutz auf nationaler wie auf EU-Ebene festgestellt werden. Wie fast alle anderen Mitgliedsstaaten hat Deutschland Ende 2013 seinen ersten so umfangrei­chen Vogelschutzbericht für den Zeitraum 2007-2012 abgegeben. Die Ergebnisse liegen in Kurzform in einer Broschüre vor(BfN 2014). Zwei Kernaussagen waren: In der Gesamtschau zeigt die Vogelwelt Deutsch­lands besorgniserregend viele abnehmende Be­stände. Mit konsequenten Artenhilfsmaßnahmen kön­nen Erfolge erreicht werden. Während im 25-Jahrestrend(1985-2010) knapp ein Viertel aller Brutvogelarten einen negativen Be­standstrend aufwiesen, hatten im 12-Jahrestrend (1998-2010) sogar ein Drittel aller Brutvogelarten einen negativen Trend. Bei den zunehmenden Arten war das Bild genau umgekehrt(Abb. 1). Das heißt also, dass sich die Lage der Brutvögel insgesamt weiter verschlechtert hat. Die meisten Rückgänge wiesen dabei Brutvogelarten des Offenlandes und des Siedlungsbereiches auf. In der Agrarlandschaft hat sich die Anzahl der Vögel über die letzten dreißig Jahre halbiert! Andererseits gab es für eine Reihe von Arten auch Erfolge durch Artenhilfsmaßnahmen. Dies wa­ren z. B. der Erwerb ökologisch wertvoller Flächen und deren naturverträgliche Bewirtschaftung, das Anbringen von Nisthilfen(z. B. Fischadler, Wander­falke), Bestandsstützungen und Jungvogelmanage­ment(bspw. Großtrappe, Schreiadler, Steinkauz) und Jagdeinschränkungen bei Rastvögeln. Auch das Verbot von DDT und anderen chlorierten Koh­lenwasserstoffen ab den 1970er Jahren trug zu den Erfolgen bei. Vor allem seltene Großvogelarten pro­fitierten von diesen Maßnahmen. Im Bericht wurde Abb. 1: Bestandstrends der Brutvögel in Deutschland nach dem letzten Nationalen Vogelschutzbericht(BfN 2014).