Heft 
(2018) 25
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126 Otis 25(2018) eingeschätzt, dass Deutschland mit der Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten(EU-SPA) auf einem guten Weg ist. In Brandenburg sind z. B. 22 % der Landesfläche als SPA notifiziert. Der Nationale Vogelschutzbericht 2019 für den Zeitraum 2013-2018 wird zurzeit erstellt, wo­bei die eigentliche Datengrundlage die Jahre 2011­2016 umfasst. Gegenüber dem letzten Bericht sind die Vorgaben wiederum etwas umfangreicher und detaillierter. Der Bericht muss der EU bis Ende Juli 2019 übermittelt werden. Die Datenbasis dafür bil­den im Wesentlichen: Daten aus dem bundesweiten Monitoring häufiger(MhB) sowie seltener Brutvogelarten (MsB), Brutvogeldaten aus dem SPA-Monitoring, d. h. aus der SPA-Erst- und -Zweiterfassung, bei der jeweils alle Brutvogelarten des Anhangs I der EU-VSchRL kartiert wurden, aber auch weitere sog.Triggerarten * , wie Knäkente, Gänsesä­ger, Kiebitz, Bekassine, Wiedehopf, Wendehals, Raubwürger, Schilfrohrsänger, Braunkehlchen, Steinschmätzer und Grauammer, weitere Daten der Bundesländer sowie Daten des Dachverbandes Deutscher Avifaunis­ten(DDA), z. B. Rastvogeldaten der Wasservo­gelzählungen und Schlafplatzzählungen. Die Zuarbeit der einzelnen Bundesländer für den Nationalen Bericht erfolgte i. d. R. durch die jeweilige Vogelschutzwarte an den DDA, dem die weitere Be­arbeitung im Auftrag des BfN obliegt. In einer ersten Umfrage musste jedes Bundesland für alle 205 deut­schen Brutvogelarten jeweils die Bestandsgröße, den Bestandstrend für zwölf sowie 25 Jahre(inkl. Anga­be der Quelle, Erfassungsmethodik und ggf. Signifi­kanz) in einer vorgegebenen Tabelle eintragen. Dies wurde für Brandenburg durch die Vogelschutzwarte vorgenommen, wobei die Ermittlung der Bestands­trends für die häufigen und mittelhäufigen Arten aus den Brutvogelmonitoring-Ergebnissen durch Maik Jurke vorgenommen wurde. Eine zweite Umfrage des DDA beinhaltete die Situa­tion der 110 potenziell vorkommenden Triggerarten in den SPA. Für jede dieser im jeweiligen SPA vor­kommenden Arten wurden der Brutbestand aus der SPA-Zweiterfassung(inkl. Erfassungsmethode) und der Bestandstrend der letzten zwölf Jahre abgefragt. Letzteres ließ sich oft nur durch einen Vergleich der Ergebnisse aus der SPA-Ersterfassung mit der SPA-Zweiterfassung einschätzen. Für Brandenburg ergaben sich dabei über 900 Datensätze. Auch war für alle potenziellen Brutvogelarten des Anhangs I der EU-VSchRL der prozentuale Anteil des aktuel­len Bestandes in den SPA am Landesbestand zu er­mitteln, was in Brandenburg für 66 Brutvogelarten erfolgte. In einerElektronischen Ausfüllhilfe 2019 des BfN waren zudem u. a. allgemeine Informationen zur Umsetzung der EU-VSchRL im jeweiligen Bundesland und Informationen zu vorhandenen SPA-Manage­mentplänen auszufüllen(Annex A). In einem relativ umfangreichen Annex B ging es um Bestandssituati­on, Bestandstrends, Artenaktionspläne, Erhaltungs­maßnahmen und Jagdstatistik zu jagdbaren Arten. Auch wenn seit 2015 keine Brutzeitnachwei­se mehr für den Seggenrohrsänger in Branden­burg vorliegen, gibt es weiterhin Aktivitäten zum Schutz der Art. Am 21. Juli 2017 fand ein weiteres polnisch-deutsches Treffen in Criewen dazu statt, organisiert durch die Vogelschutzwarte in den Räu­men der Nationalpark-Verwaltung. Die 26 Teilneh­mer stellten fest, dass die Pommersche Population nur noch 13-15 singende Männchen umfasst, jedoch nach langem Rückgang seit einigen Jahren auf nied­rigem Niveaustabil ist. Günstige Habitatbedin­gungen gibt es weiterhin an verschiedenen Stellen. Eine der Schlussfolgerungen des Treffens war, dass die Bemühungen an diesen, aber auch in allen in jüngster Zeit verwaisten Gebieten entlang der Oder aufrechterhalten bzw. intensiviert werden sollten. Hoffnung ruht auf den für 2018 geplanten Translo­kationsversuchen, bei denen inzwischen erstmalig Seggenrohrsänger-Nestlinge aus Weißrussland nach Litauen transportiert und dort ausgewildert wur­* Als Triggerarten bezeichnet das Bundesamt für Naturschutz(BfN) all jene Brut- und Rastvogelarten, die für die Aus­weisung von Europäischen Vogelschutzgebieten maßgeblich waren(https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/monitoring/ Dokumente/ViD2014_Internet_barrierefr.pdf, S. 34 ff.). Überwiegend sind es die Arten des Anhangs 1 der Europä­ischen Vogelschutzrichtlinie, für die in Brandenburg für jedes einzelne SPA die Erhaltungsziele nach BbgNatSchAG formuliert sind.