126 Otis 25(2018) eingeschätzt, dass Deutschland mit der Ausweisung von EU-Vogelschutzgebieten(EU-SPA) auf einem guten Weg ist. In Brandenburg sind z. B. 22 % der Landesfläche als SPA notifiziert. Der Nationale Vogelschutzbericht 2019 für den Zeitraum 2013-2018 wird zurzeit erstellt, wobei die eigentliche Datengrundlage die Jahre 20112016 umfasst. Gegenüber dem letzten Bericht sind die Vorgaben wiederum etwas umfangreicher und detaillierter. Der Bericht muss der EU bis Ende Juli 2019 übermittelt werden. Die Datenbasis dafür bilden im Wesentlichen: • Daten aus dem bundesweiten Monitoring häufiger(MhB) sowie seltener Brutvogelarten (MsB), • Brutvogeldaten aus dem SPA-Monitoring, d. h. aus der SPA-Erst- und -Zweiterfassung, bei der jeweils alle Brutvogelarten des Anhangs I der EU-VSchRL kartiert wurden, aber auch weitere sog.„Triggerarten“ * , wie Knäkente, Gänsesäger, Kiebitz, Bekassine, Wiedehopf, Wendehals, Raubwürger, Schilfrohrsänger, Braunkehlchen, Steinschmätzer und Grauammer, • weitere Daten der Bundesländer sowie • Daten des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten(DDA), z. B. Rastvogeldaten der Wasservogelzählungen und Schlafplatzzählungen. Die Zuarbeit der einzelnen Bundesländer für den Nationalen Bericht erfolgte i. d. R. durch die jeweilige Vogelschutzwarte an den DDA, dem die weitere Bearbeitung im Auftrag des BfN obliegt. In einer ersten Umfrage musste jedes Bundesland für alle 205 deutschen Brutvogelarten jeweils die Bestandsgröße, den Bestandstrend für zwölf sowie 25 Jahre(inkl. Angabe der Quelle, Erfassungsmethodik und ggf. Signifikanz) in einer vorgegebenen Tabelle eintragen. Dies wurde für Brandenburg durch die Vogelschutzwarte vorgenommen, wobei die Ermittlung der Bestandstrends für die häufigen und mittelhäufigen Arten aus den Brutvogelmonitoring-Ergebnissen durch Maik Jurke vorgenommen wurde. Eine zweite Umfrage des DDA beinhaltete die Situation der 110 potenziell vorkommenden Triggerarten in den SPA. Für jede dieser im jeweiligen SPA vorkommenden Arten wurden der Brutbestand aus der SPA-Zweiterfassung(inkl. Erfassungsmethode) und der Bestandstrend der letzten zwölf Jahre abgefragt. Letzteres ließ sich oft nur durch einen Vergleich der Ergebnisse aus der SPA-Ersterfassung mit der SPA-Zweiterfassung einschätzen. Für Brandenburg ergaben sich dabei über 900 Datensätze. Auch war für alle potenziellen Brutvogelarten des Anhangs I der EU-VSchRL der prozentuale Anteil des aktuellen Bestandes in den SPA am Landesbestand zu ermitteln, was in Brandenburg für 66 Brutvogelarten erfolgte. In einer„Elektronischen Ausfüllhilfe 2019“ des BfN waren zudem u. a. allgemeine Informationen zur Umsetzung der EU-VSchRL im jeweiligen Bundesland und Informationen zu vorhandenen SPA-Managementplänen auszufüllen(Annex A). In einem relativ umfangreichen Annex B ging es um Bestandssituation, Bestandstrends, Artenaktionspläne, Erhaltungsmaßnahmen und Jagdstatistik zu jagdbaren Arten. Auch wenn seit 2015 keine Brutzeitnachweise mehr für den Seggenrohrsänger in Brandenburg vorliegen, gibt es weiterhin Aktivitäten zum Schutz der Art. Am 21. Juli 2017 fand ein weiteres polnisch-deutsches Treffen in Criewen dazu statt, organisiert durch die Vogelschutzwarte in den Räumen der Nationalpark-Verwaltung. Die 26 Teilnehmer stellten fest, dass die Pommersche Population nur noch 13-15 singende Männchen umfasst, jedoch nach langem Rückgang seit einigen Jahren auf niedrigem Niveau“stabil“ ist. Günstige Habitatbedingungen gibt es weiterhin an verschiedenen Stellen. Eine der Schlussfolgerungen des Treffens war, dass die Bemühungen an diesen, aber auch in allen in jüngster Zeit verwaisten Gebieten entlang der Oder aufrechterhalten bzw. intensiviert werden sollten. Hoffnung ruht auf den für 2018 geplanten Translokationsversuchen, bei denen inzwischen erstmalig Seggenrohrsänger-Nestlinge aus Weißrussland nach Litauen transportiert und dort ausgewildert wur* Als Triggerarten bezeichnet das Bundesamt für Naturschutz(BfN) all jene Brut- und Rastvogelarten, die für die Ausweisung von Europäischen Vogelschutzgebieten maßgeblich waren(https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/monitoring/ Dokumente/ViD2014_Internet_barrierefr.pdf, S. 34 ff.). Überwiegend sind es die Arten des Anhangs 1 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, für die in Brandenburg für jedes einzelne SPA die Erhaltungsziele nach BbgNatSchAG formuliert sind.
Heft
(2018) 25
Seite
126
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