Heft 
(2018) 25
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132 Otis 25(2018) das Revier an der westlichen Arealgrenze liegt, wo kaum mit Populationsdruck zu rechnen ist. Zudem befand sich der Horst in unmittelbarer Nähe eines in den 1980er Jahren genutzten Brutplatzes. Be­sonders wichtig ist dabei die planerische Relevanz! Schreiadlerreviere werden in der Regel über viele Jahrzehnte genutzt. Selbst wenn es durch Individu­enverluste Ausfalljahre geben kann, ist immer mit Wiederbesiedlungen zu rechnen, sofern die Qualität des Gebietes sich nicht massiv verschlechtert hat. Solche Ausfallzeiten gab es bei der Hälfte der Re­viere in Brandenburg. Auf keinen Fall dürfen daher solche zeitweilig verwaisten Reviere vorschnell für Windkraftplanungen oder andere Vorhaben geopfert werden. Wichtige Änderungen im Windkrafterlass hat das MLUL vorgenommen. Im September 2018 wurde der Rotmilan in die Tierökologischen Ab­standskriterien(Anlage 1 zum Windkrafterlass) aufgenommen, um der Tatsache, dass die Art an zweiter Stelle der Kollisionsopfer steht, gerecht zu werden. Anfang Oktober wurden dann Änderungen im Niststättenerlass als Anlage 4 zum Windkraf­terlass verabschiedet. Mit mehreren neuen Formu­lierungen wurde unmissverständlich geregelt, dass illegales Eingreifen an Brutstätten planungsrelevan­ter Arten keine Chance hat, eine Planung im Sinne eines persönlichen Vorteils zu beeinflussen. Im Juni 2017 hatte die Vogelschutzwarte für eine Kleine An­frage des Landtages Brandenburg eine Auflistung von 15 Fällen illegaler Eingriffe an Brutstätten über­mittelt(Drucksache 6/6977). Inzwischen hat sich die Zahl bereits auf 25 erhöht, aber mit den neuen Regelungen wird diese Tendenz hoffentlich wieder zum Erliegen kommen. Für Schwarzstorch, See- und Schreiadler gilt künftig das gesamte Revier als Fort­pflanzungsstätte. Bei Schwarzstorch und Schreiadler entfallen die Sonderregelungen im Zusammenhang mit Windkraftplanungen. Für den Beginn der War­tezeit ist nicht das Jahr der letzten Brut entscheidend, sondern das letzte Jahr, in dem ein Revier mit min­destens einem Tier besetzt war. Der Schutz entfällt, wenn feststeht, dass das Revier auch im 5. Jahr hin­tereinander nicht mehr besetzt war. Literatur A lsleben , K.& T. H ellwig (2017): Weiterführende ornitho­logische Untersuchungen in der Umgebung von Spargel­feldern im SPA Mittlere Havelniederung 2017. B ernotat , D.& V. D ierschke (2016): Übergeordnete Kriteri­en zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen – 3. Fassung – Stand 20.09.2016, 460 S. BfN(Bundesamt für Naturschutz)(2014): Die Lage der Natur in Deutschland. Ergebnisse von EU-Vogelschutz­und FFH-Bericht. Bonn, 17 S. E isenberg ,A., H.W atzke & T.L anggemach ( im Druck): Wech­sel von Großtrappen( Otis tarda ) zwischen den Schutz­gebieten Belziger Landschaftswiesen, Fiener Bruch und Havelländisches Luch in den Jahren 2001 bis 2017. Na­turschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 27: T anneberger , F.& J. K ubacka (Hrsg.)(2018): The Aquatic Warbler Conservation Handbook. Brandenburg State Office for Environment(LfU), Potsdam, 260 S. Die Vogelschutzwarte ist zu erreichen über Landesamt für Umwelt Staatliche Vogelschutzwarte 14715 Nennhausen/ Ortsteil Buckow, Buckower Dorfstraße 34 Telefon: 033878/60257 Fax: 033878/60600 E-Mail: vogelschutzwarte@lfu.brandenburg.de http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.298583.de