Kleine Mitteilungen.
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In der Freiheit fütterte, man gern die sieh sonnenden Tiere; gefangen gingen sie meist sohneil zu Grunde. Im Jahre 1861 musste ich auf Wunsch meines Kandidatonfreundes Theodor Müllensieffen von meinem damaligen Wohnort Zellin aus zwei solche »Schildkröten an einen Herrn v. Rougemont nach der Normandie schicken. ln Weisskohlblätter verpackt, sind dieselben damals glücklich an ihren, mir nicht mehr erinnerlichen, Bestimmungsort angelangt. Diese beiden Exemplare waren im Aufträge meines Vaters in einem nicht weit von dem Städtchen Fürstenfelde gelegenen kleinen Sec (welchem V wahrscheinlich namenlos!) von Knaben gefangen und nach Zellin gebracht worden. Auch auf den Wiesenstücken „Moor“, „Langer-Ort“ nahe dem Kuritzbache östlich von Zellin und bei Dorf Clossow habe ich solche Schildkröten gesehen.
Der Schildkrötentcich und der ihm gegenüberliegende Goldfischteich in rimrlottcnhof bei Potsdam waren bis 1851 sehr geliebte Pflegeobjektc meines Grossvaters, Hofgärtners Handtmann. Er bezog den erforderlichen Ersatz meist aus Paretz, wo er vordem Gärtner gewesen war. (Zum Monatsblatt I. S. 131.)
Seedorf bei Lenzen a, E., 15, Oktober 1892. TT
E. Handtmann.
Brandenburgischcs Postwesen im 17. Jahrhundert. Als ein für das Postwesen des 17. Jahrhunderts interessantes Dokument dürfte nachstehende Ordre des Grossen Kurfürsten anzusehen sein, welche in Folge einer Beschwerde der Stadt Lippehne*) an den Churfürstlichen Postmeister Ellinghausen dortselbst erging.
„Nachdem bey Seiner Churfürstlichen Durchläuchtigkeit zu Brandenburg pp. Unserm gnädigsten Herrn Bürger-Meister und Rath dero Stadt Lippehne sich unterthänigst beklaget, was gestalt dero Post Meister Ellinghausen durch seinen für der Stadt angestellten Wein, Brantewein und Bierschank der Bürgerschaft die Nahrung sehr schmälert, in dem er nicht allein keine Bürgerliche onera davon trüge und abstattete, sondern auch Sr. Chur- türstl. Dchlt. pp. in dieser suche ergangene Verordnung und declaration zu wieder einem jeden ohne unterscheidt Bier und Wein verkauffte, und ein öffentliches WR-th- und Gasthauss anstellete, mit unterthiinigstcr bitte, weill solches zu Ihrem und gemeiner Stadt merklichem abbruch und schade ge- reichete, auch ausstrücklich wieder vorgemolte declaration lieffe, Ihme dergleichen Nahrung zu inhibiren, Und vom Se. Churfürstl. Dchlt. pp. solchem unterthänigstem petito in gnaden deferiret, Alss wirdt hiermit dero Postmeister Ellinghausen gnädigst und ernstlich anbefohlen, sich des Bewirthens und Gastgebens, wie auch des Wein- Brandtwein- und Bierschanks hinführo nicht anders zu gebrauchen, alss wie es der bereits von Sr. Churfürstl. Dchlt. pp. ertheileten gnädigsten declaration vom 9tcn Septembris 1666 gemaess ist, nemblich eintzig und allein für die commodität und zu bedarf der bey der Post reisenden, und bey Ihme etwan abtrettenden leuthe, und kan er ferner von denen Weinen, Brandtwein und Bier, welches er solcher gestalt und auf
*) Im Original steht „Lippe“; die Kaiserliche Postverwaltung ist mit uns der Meinung, dass es sich um Lippehne in der Neumark handele.