Geschichte des Landes und Bistums Lebus, sowie der Stadt Fürstenwalde. 133
frei. Es waren gegen Ende des 16. Jahrhunderts nicht weniger als 11 Gänge vorhanden, und zwar gab es eine Getreide-Mahlmüle, eine Sagemühle, auf der der Magistrat eine bestimmte Menge Sägeblöcke unentgeltlich schneiden lassen durfte, drittens eine Lohmühle, die die Schusterzunft resp. Gerberzunft benutzte, viertens eine Walkmühle, welche den Tuchmachern diente. — Da wird es nicht Wunder nehmen, dass am Anfang dieses Jahrhunderts noch 25 Tuchmachermeister mit 410 Arbeitern und 73 Schuhmachermeister vorhanden waren. Mit der Beseitigung des Zunftzwanges und der sonstigen Privilegien sank die Blüte der hiesigen Gewerke schnell; das Land aber ringsum befand sich gewiss nicht schlechter. Übrigens ist die Stadt seit etwa 25 Jahren in ziemlich schnellem Wachstum begriffen und hat jetzt wohl dreimal so viel Einwohner als in alten Zeiten. — Endlich beruhte der Wohlstand der Stadt auch auf der Schiffahrt. Von Berlin aus wurden die Waaren meist, nur bis hierher zu Schiff gebracht und von Fürstenwalde aus zu Lande weiter nach Frankfurt. Schon 1208 wird der Zoll erwähnt, der in Fürstenwalde von Schiffen und Flössen erhoben wurde; ferner hören wir, dass 1352 hier Zoll und Geleitsabgabe gezahlt wurde. Die im J. 1558 hier e rbaute Schleuse d ürfte nicht die erste gewesen sein; jedenfalls wurden von da ab die Handelsgüter, die nach Frankfurt bestimmt waren, zii Schiff bis an den Kersdorfer See gebracht und von da auf dem Landwege nach Frankfurt. Die Anlage des Mül lroser Kanals durch den grossen Kurfürsten, vor allem aber in allerjüngster Zeit die des neuen Fürstenberger Kanals haben die Schiffahrt natürlich ausserordentlich gesteigert. Im vorigen Jahre haben 15 000 Kähne die Schleuse passiert, von denen die Hälfte noch einmal so viel trägt als die früheren kleineren Kähne, und doch ist der Schiffsverkehr, glaube ich, nicht mehr so einträglich für die Stadt als im Mittelalter. — Die Stadt erfreute sich unter bischöflichem wie unter kurfürstlichem Regiment einer ziemlich hohen Selbständigkeit. Zwar wurden die acht Ratmänner und der dichter vom Stadtherrn ernannt, der Rat aber wählte die vier Bürgermeister, von denen immer abwechselnd je zwei mit je vier Ratsherren die Geschäfte führten, und das Kollegium der scabini oder Schoflen, Welches unter dem Vorsitz des Richters zu Gerichte sass, ergänzte sich seihst durch Cooptation. Dass diese Ämter vornehmlich mit den Angehörigen gewisser wohlhabender Familien besetzt wurden, ist selbstverständlich. Ein mehr demokratisches Element der städtischen Verwaltung bildete das Kollegium der Viertelsmeister, d. h. der Vertreter der vier Gewerke oder Zünfte, der Tuchmacher, Fleischer, Bäcker, Schuhmacher — im Jahre 1427 zum ersten Male urkundlich erwähnt. Diesen Viertelsmeistern oder Stadtverordneten stand im Jahre 1530 die Heide - Fischerei — Markt- und Baupolizei zu, sowie die Aufsicht u hcr das Feuerlöschwesen.