Heft 
(1893) 2
Seite
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Die Amtmännin von Oranienburg.

Die Voruntersuchung führte der Adjunkt Herr J. C. Gantesweiler. Dieser Herr hatte eine wunderliche Methode hinter die Wahrheit zu kommen. Er inquirirte nämlich den Inquisiten bis zur Erschöpfung und drehte das von demselben Gesprochene fortwährend herum, so z. B. fragte er, ob Inquisit bekenne, die That ausgeführt zu haben; und auf dessen AntwortNein fragte er weiter: Warum Inquisit die That ausgeführt habe. Öfters wird sich wohl dann der Inquisit verschnappt haben, wenn er durch stundenlanges Verhören mürbe gemacht war.

Leider verbietet der beschränkte Raum ein näheres Eingehen auf den Gang der Untersuchung und muss ich mich beschränken, das Interessanteste herauszugreifen. Ich citire den Herrn Verfasser wörtlich, wie dies auch schon vorher geschehen ist.

Gantesweiler erhielt am 21. December 1696 (Cölln a. d. Spree) den folgenden kurfürstlichen Befehl:Friedrich III Churfürst etc. U. g. g. Z. Es ergehet hiermit Unser gnädigster Befehl an Dich, soforth Dich nach Oranienburg zu Begeben, und Zu untersuchen, wer daselbst das gewölbe auf dem Schloss, worinnen das grotesque gemahlet, forcirct, und etwass an denen Gemelden eigenmechtiger, frevellhuffter weise enderen lassen, und nicht allein Wer es Befohlen und werkstellig gemachet, sondern auch wer Davon wissen- schafft gehabt aufs genaueste Zu inquiriren, und Davon unterthänigsten Be­richt abzustatten.

Gantesweiler war unverzüglich nach Oranienburg gereist und hatte dort zunächst den Thatbestand aufgenommen. Er fand das Gewölbe in jenem schon oben geschilderten Zustand, die Thürdurch eine Violente effraction Wovon der eysserne Grambe (Krumme) so die Hügel in Vendig (inwendig) an der Thür fest gehalten, auss dem Holtz gesprungen, erbrochen, auch die Leyste, Wonnit die Thür in der mitten da selbige sich schliesset Bekleidet ist, abgerissen; Im Uebrigen aber das nebst der Kuhe gemahlte Frawenbilde mit Brauner färben dergestalt behändt aussgestrichen, dass man davon ausser einem Wenig von dem blauen Unterrock nicht das geringste mehr sehen oder erkennen Kan. Der Herr Adjunkt verhörte fleissig und glaubte bald genügendes Material gegen die Amtmännin und den Lackirer Dageli ge­sammelt zu haben, um Anklage gegen dieselben erheben zu können.

Auf Befehl des Kurfürsten wurde nun ein Inqnisitions-Verfahren gegen Maria Bodinin dess Ambtmann Sperle zu Oranienburg Haussfraw vnd Jacques Dageli" eingeleitet. Daneben fanden neue Zeugenvernehmungen statt, so dass schon am 1. Januar 1697 eine abermalige weitschweitigeUnterthänigste Relation nebst beygefügter Protokolle dess Churfürstl. Brandenburg. Adjuncti Fisci Joh. Conr. Gantesweilers an den Kurfürsten gelangen konnte. In diesen Verhandlungen erscheint als dritter Beschuldigter der "Planteur. Er wird aber von einem Zeugen mit Namen Hopfe herausgeredet, welcher be­merkt, dass Inquisit (Dageli) nur Farben "von starcken spiritibus, welche sich nicht auslöschen lassen gebrauche, hingegen der Planteur mit Wasser färben allerhand Vogelbawer zu mahlen pflegete." Eine Angabe, die der ebenfalls vernommene Bauschreiber Pankow dahin einschränkte, dass der Planteur nur g rüne Farbe für seine Vogelbawer anwendete. Monsieur Guillaume Huyard war somit glanzend gerechtfertigt. Charakteristisch war