Heft 
(1893) 2
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t)ie Amtmännin von Oranienburg.

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die Antwort der Amtmännin auf die Frage des Adjunkten, wer wohl die That begangen haben könnte:Wer wolte Woll die Liebe Vor Sie haben

und ein churfürstliches Zimmer erbrechen und diesses Gemählde ihr Zu­gefallen ausszustreiehen? Bezüglich Dagelis, der sich wie Gantesweiler an den Kurfürsten schreibt,alss ein Executor der Ambtmännin diessfallss ihm ertheilten Befehlss mit Vielfältigem Verdacht sehr suspect befände, erwidert Frau Maria herzhaft:Sie Kenne mit Gott bezeugen und Wolte darauff leben und sterben, das Dageli hiervon Unschuldig seye. Gestalten Sie mit Selbigem von diesem Gemählde niemalss gesprochen habe, und ferner:Wan Sie so gewiss ein Kind der Seligkeit Were, alss der Dageli hieran Unschuldig, so were woll Ihrer seelen seeligkeit gewiss. Bei allen Vernehmungen kam nicht sonderlich Wichtiges heraus, sodass das ganze Material der Hallenser Juristen- fakultät mit dem Ersuchen um Abgabe eines Gutachten übersandt wurde. Die Antwort der Hallenser Fakultät traf noch im Laufe des Januar ein. Sie erachtete die beiden Angeklagten nicht für überführt. Diesen Wahrspruch hätte man sicherlich auch in Berlin fertig bekommen, aber es war damals Sitte, verwickelte Rechtsfälle einer Juristenfakultät zur Begutachtung bezw. Entscheidung vorzulegen. Es war das eine reiche Einnahmequelle für die betreffenden Fakultäten. Weitere Verhöre brachten auch nichts Wesentliches, dank dem Ungeschick des untersuchenden Adjunkten, zu Tage, sodass am 7./17. April folgender von Dankelmann gegengezeichneter kurfürstlicher Spezialbefehl (aus Königsberg i. Pr.) an die Geheimen Räte in Berlin erging: Ihr habt also bemeltcs urthel exequiren und ged. Dagely und die Maria Rodinin das Ihnen Zu erkannte Juramentum purgationis abstatten Zu lassen, und mus Ihnen aber Vorher das gewissen durch einen Geistlichen woll ge-

schärffet und die Zeitliche und Ewige strafte, die Sie, wan Sie falsch schweren solten, auf sich laden würden, beweglich vor Augen gestellet werden. Es heisst in den Akten weiter:Nachdem Fraw Maria Bodinin heute aber­

mahl Persöhnlich erschienen, und dem actui beyzuwohnen Herr Johann Paul Assmann Prediger hey St. Nicolai Kirche invitiret worden, selbiger auch sieh gestellet, so ist der Fr. Ambtmännin Von demselben sehr beweglich zu­geredet, und sie Vor dem Meyn Eydt fleissig gewarnet worden. Nachdem aber dessen allen ungeachtet, sie Beständig dabey geblieben, dass sie mit reinem Gewiessen den Eydt ablegen Wolte, als hatt sie auch geschwohren, Wie nachstehet :

Juramentum. Ich Maria Bodinin Schwere Zu Gott dem Allmächtigen einen Eydt, dass Ich dess Churfürstl. Gewölbe Zu Oranienburg selbsten nicht eröffnet, noch eröffnen lassen, noch das in actis genante Gemählde selbst aussgelöschet, oder ausslöschen lassen, ich auch nicht Wisse, Wer solches gethan, Viel weniger Rath und Anschläge dazu gegeben habe, so wahr mir Gott helffe durch seinen Sohn Jesum Christum.

Den gleichen Eid schwor am nächsten Tage Jacques Dageli, welcher vorher durch den Dominikaner-Mönch Engelbert Borges aus Halberstadt, Dageli war Katholik, eindringlich vermahnt worden war. Berlini besass dammals keinen katholischen Geistlichen, weshalb der o ben genannte Domini-

kaner, welcher sich z. Z. hier aufhielt, mit de r Vo rbereitung zur Eidesleistung

betraut werden musste. Der Prozess war - vermutlich m it Hülle m indestens