Heft 
(1896) 5
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17. (6. öffentl.) Versammlung des IV. Vereinsjahres.

6. Stiftung eines Gesamtvereins für Deutsche Landes- kunde.

Seit mehreren Jahren ist die Zentral-Kommission für deutsche Landeskunde bisher freilich leider ohne Erfolg bemüht gewesen, einen Gesamtverein für deutsche Landeskunde zu begründen. Unter diesen Umständen sind die nachfolgenden, von unserm 2. Vorsitzenden, Geheimen Regierungsrat Ernst Friedel entworfenen Satzungen ohne Zweifel auch für unsere Brandenburgia von Interesse.

Entwurf von Satzungen des Gesamtvereins für Deutsche

Landeskunde.

1 .

Vereinszweck.

Zweck des Gesamtvereins ist, durch einheitliches Zusammenwirken der verbundenen einzelnen Vereine, Gesellschaften, Museen p. p., welche sich, sei es einschliesslich anderer Wissenszweige, sei es ausschliesslich, mit der Erdkunde, der Landes- und Heimatskunde bzw. Volkskunde und verwandten Gebieten befassen, die Kenntnis der Länder Deutscher Zunge zu erweitern und zu verbreiten. Er giebt zu diesem Behufe regelmässig eine Monatsschrift, sowie ausserdem in zwangloser Weise andere zweckdienliche Veröffentlichungen heraus. Vgl. No. 17.

2 .

Mitgliedschaft.

Mitglieder des Gesamtvereins sind:

a) die Mitglieder sämtlicher verbundener Vereine, Gesellschaften, Museen, p. p. (Kollectiv-Mitgl.)

b) sonstige Freunde der Deutschen Landeskunde (Einzel-Mitglieder.)

3.

Beiträge.

Die verbundenen Vereine p. p. zahlen für jedes ihrer Mitglieder (Kollektiv-Mitglieder) zwei Mark Jahresbeitrag an die Kasse des Gesamt­vereins und erhalten dafür so viel Exemplare der Monatsschrift (Vgl. No. 18.) als zahlende Mitglieder sind.

Die Einzel-Mitglieder zahlen fünf Mark Jahresbeitrag, wofür sie die Monatshefte frei zugesendet erhalten.

Die neben der Monatsschrift herausgegebenen Veröffentlichungen (vgl. No. 17.) werden den verbundenen Vereinen für die Kollektiv-Mit­glieder und den Einzel-Mitgliedern auf Verlangen zu ermässigten Preise zugestellt.

4 .

Vereinsorgane.

Die Organe des Gesamtvereins bestehen aus der Hauptver­sammlung und dem Verwaltungsausschuss.