Heft 
(1896) 5
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17. (6. öffentl.) Versammlung des IV. Vereinsjahres.

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Hauptversammlung.

Die Hauptversammlung findet thunlichst in Verbindung mit dem Deutschen Geographentage statt, also in der Regel alle ein bis zwei Jahre in der Osterwoche. (Vgl. No. 19.)

6 .

Verwaltungs-Ausschuss.

Der Verwaltungs-Ausschuss besteht aus dem Vorstande eines der verbundenen Vereine p. p., welcher durch die Versammlung mittels Wahl bestimmt wird. Hat der betreffende Verein p. p. keinen aus mehreren Personen bestehenden Vorstand, so wird sich der Vorsitzende desselben einige Mitglieder des gewählten Vereins als Vorstandsmitglieder beiordnen.

7.

Stimmrecht.

Stimmrecht in den Verwaltungsgeschäften des Gesamtvereins haben nur die einzelnen verbundenen Vereine p. p. Es ist gestattet, dass mehrere, doch nie mehr als drei Vereine p. p. einen gemeinsamen Vertreter (Delegirten) in die Hauptversammlung entsenden. An den Be­ratungen und Besprechungen können alle Mitglieder (Kollektiv-Mit­glieder und Einzel-Mitglieder) teilnehmen. (Vgl. die Nummern 15, 16, 19, 21 und 22.)

8 .

Rechte und Pflichten des Verwaltungs-Ausschusses.

Der Verwaltungs-Ausschuss bzw. dessen Vorsitzender vertritt den Gesamtverein nach aussen hin, sorgt für Ausführung der Beschlüsse der Haupt-Versammlung und verwaltet überhaupt die Geschäfte von der Zeit einer Versammlung zur andern.

9.

Der Verwaltungs-Ausschuss trifft die Einleitung und Vorbereitung zu der Haupt-Versammlung sowie zu den auf derselben vorzunehmenden Angelegenheiten, und hat daher die Anträge derjenigen Vereine p. p. und Personen entgegen zu nehmen, welche eine Angelegenheit auf der Haupt­versammlung zur Sprache zu bringen beabsichtigen.

10 .

Der Verwaltungs-Ausschuss ist berechtigt, während des Jahres ein­laufende Meldungen zum Eintritt in den Gesamtverein im bejahenden Sinne zu erledigen, aber verpflichtet, im Zweifelsfalle die Abstimmung durch Umlaufschreiben vorzunehmen oder an die Delegirten-Sitzung der nächsten Haupt-Versammlung zu verweisen.

11 .

Der Verwaltungs-Ausschuss führt die Schriftleitung der Monatshefte.