Heft 
(1896) 5
Seite
8
Einzelbild herunterladen

8

17. (6. öfientl.) Versammlung des IV. Vereinsjahres.

12 .

Der Verwaltungs- Ausschuss führt den Vorsitz in der Haupt-Ver­sammlung und zwar durch das oberste seiner anwesenden Mitglieder. Im Falle der Verhinderung des gesamten Verw. Ausschusses gehen seine Geschäfte in der Versammlung auf den Vereins- p. p. Vorstand des Ortes, wo die Haupt-Versammlung abgehalten wird, über.

13.

Geschäfte der Haupt-Versammlung. Sektionen-Bildung.

Die wissenschaftlichen Arbeiten werden auf der Versammlung thunlichst in Sektionen vorbereitet, welche durchfreiwilliges Einschreiben der Mitglieder gebildet werden.

Die Ergebnisse der Sektionen-Beratungen sind am Schluss der Versammlung in den Haupt-Versammlungen vorzulegen und die gestellten Anträge zur Beschlussfassung zu bringen. Empfehlungen wissen­schaftlicher Werke sind zuvörderst in den Sektionen vorzubringen.

14.

Sonder-Ausschüsse.

Für einen einzelnen Gegenstand können auf Beschluss der Ver­sammlung von dem Vorsitzenden Sonder-Ausschüsse gewählt werden, welche ebenfalls an die Haupt-Versammlung Bericht abzustatten haben.

15.

Rechte aller Teilnehmer.

Alle Teilnehmer in der Hauptversammlung sind gleichberechtigt und, soweit es sich nicht um die der Beschlussfassung der verbundenen Vereine laut No. 7 vorbehaltenen Verwaltungsgeschäfte des Gesamt­vereins handelt, auch beschlussfähig.

16.

Stimm-Verhältnis

Alle Beschlüsse im Sinne der No. 7. und 15 werden durch einfache Stimmenmehrheit bewirkt, sofern nicht im Folgenden (No. 19, 21 und 22) ein Anderes bestimmt ist.

17.

Besondere Aufgaben.

Eine besondere Aufgabe des Gesamtvereins ist die Anregung bzw. Vornahme solcher Arbeiten, welche weder von einzelnen Vereinen p. p. noch von einzelnen Gelehrten zweckmässig ausgeführt werden können, und die Herausgabe hierauf bezüglicher Schriften p. p. (Vgl. No. 3.)

18.

Monatshefte.

Die Monatshefte sind bestimmt zur Aufnahme der Berichte über die Haupt-Versammlungen zu Bekanntmachungen insbesondere über den