Heft 
(1896) 5
Seite
9
Einzelbild herunterladen

17. (6. öfientl.) Versammlung des IV. Vereins]ahres.

9

Fortschritt der beschlossenen Arbeiten (No. 17), sowie zu wissenschaft­lichen Mitteilungen, welche sich für den Rahmen von Monatsheften eignen. Sie sollen ferner eine fortlaufende Übersicht der Thätigkeit der ver­bundenen Vereine p. p. geben, zu welchem Zwecke jeder Verein p. p. sofort nach Drucklegung seiner Veröffentlichungen möglichst ein Exemplar oder mindestens ein Inhalts-Verzeichnis derselben an den Verwaltungs- Ausschuss unaufgefordert einzusenden hat. Weiter sollen sie bestimmt sein zur Aufnahme von Wünschen, Anträgen, Anfragen und dgl. Endlich soll dahin gewirkt werden, mit den Monatsheften einen Anzeiger aller neu erscheinenden, in das Forschungsgebiet des Gesamtvereins gehörenden Schriften zu verbinden.

19.

Zeit und Ort der Hauptversammlung.

In der Hauptversammlung wird durch absolute Stimmenmehrheit Zeit und Ort der nächsten Hauptversammlung bestimmt, wobei No. 5 zu beachten.

20 .

Vermögens-Verwaltung.

Die Einkünfte des Gesamtvereins bestehen:

a) aus den Jahresbeiträgen der verb. Vereine p. p.

b) Einzelmitglieder (No. 3.)

c) einem von jedem Theilnehmer der Hauptversammlung bei Beginn derselben zu entrichtenden, von dem jedesmaligen Ver­waltungs-Ausschuss zu bestimmenden Teilnehmerbeitrag.

d) aus den von den Behörden, Korporationen, Gönnern oder sonstigen Personen zu erlangenden Unterstützungsbeiträgen.

Die Einnahmen und Ausgaben werden vom Verwaltnngs-Ausschuss besorgt, welcher der Haupt-Versammlung alljährlich Rechnung ablegt und Entlastung nachzusnchen hat.

Der Verwaltungsausschuss entwirft für das nächste Jahr den Vereinshaushalt, welcher der Bestätigung durch die Haupt-Ver­sammlung bedarf.

21 .

Sat zungs-Abänderungen.

Abänderungen der Satzungen können nur durch Beschluss der absoluten Mehrheit der Vertreter der verbundenen Vereine erfolgen.

22 .

Auflösung des Gesamtvereins.

Ein Antrag auf Auflösung des Gesamtvereins muss von mindestens der Hälfte aller Mitglieder gestellt werden und dem Geschäfts- Ausschuss mindestens zwei Monate vor der Hauptversammlung über­mittelt werden. Zur Beschlussfassung über den Antrag gehört eine