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17, (6. ausserord.) Versammlung des IV. Vereinsjahres.
Mehrheit von drei Vierteilen der abgegebenen Stimmen. Bei der Auflösung entscheidet die Hauptversammlung über die Verwendung des gesamten Vereinsvermögens.
23.
Übergangsbestimmung.
Bis zur Bildung der ersten Hauptversammlung werden deren Obliegenheiten durch den Vorsitzenden der Zentral-Kommission für die wissenschaftliche Landeskunde von Deutschland und bis zur Bildung des Verwaltungs-Ausschusses dessen Obliegenheiten durch die Obmann- schaften der gedachten Central-Kommission wahrgenommen.
Berlin den 6. März 1896.
Obmannschaft für den Stadtkreis Berlin und die Provinz Brandenburg.
E. Friedel.
Herr Friedel bemerkt zur Erläuterung noch folgendes:
Bereits im Jahre 1892 hat der damalige erste Vorsitzende der Zentral-Kommission für die deutsche Landeskunde unser hochverehrter und geschätzter Kollege Dr. Penck, Professor an der Universität Wien, einen Entwurf für „Satzungen des Vereins für Deutsche Landeskunde“ entworfen. Derselbe ist aber nicht ins Leben getreten, hauptsächlich, wie mir scheint, weil man darnach noch besondere Gaue schaffen wollte, die sich zu einem Gesamtverein zusammenthun sollten, und weil die dem Gesamtverein beitretenden vorhandenen Vereine wenigstens 10 Mitgliedbeiträge zu 6 M., also mindestens 60 M. jährlich, zu entrichten haben würden, was anscheinend eine zu hohe Anforderung ist.*)
Qui trop embrasse, mal étreint: Der allgemeine Verein, welcher sich zur Kennzeichnung vor allen anderen Vereinen, Gesamtverein nennen sollte, kann nur ganz klein und bescheiden unter den Flügeln bestehender grosser Vereine und Gesellschaften (Berlin, München, Hamburg, Dresden, Leipzig pp.) ins Leben treten, wie es ähnlich beispielsweise der Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertums-Vereine gethan hat, den ich viele Jahre hindurch persönlich geleitet habe, ferner die deutsche Geschichte für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte, welche durch die Bemühungen der Berliner und Münchener Anthrop. Ges. und ähnlicher Institute existiert und bei Herausgabe von Monatsblättern und bei Erhebung sehr geringer Beiträge in anerkannt nützlicher Weise wirkt.
Einige vortrefflliche Bestimmungen des Penckschen Entwurfs habe ich in meine Vorschläge, die demnächst an der Centralstelle werden geprüft werden, absichtlich übernommen. —
*) Vgl. unsere Mitteilungen im Monatsblatt III, S. 2.