Heft 
(1896) 5
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Bericht über die 2. (1. Arbeits-) Sitzung des V. Vereinsjahres.

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Excellenz von Levetzow dankte mit bewegten Worten und sagte der Brandenburgia seine thätige Mitwirkung auch fernerhin zu.

17. Dass Herr Freiherr Otto von Manteuffel, auf Schloss Krossen bei Drahnsdorf N.-L., der neue Landesdirektor und Nach­folger des Herrn von Levetzow, bisher Landrat des Kreises Luckau, unserer Gesellschaft als neues Mitglied beigetreten, wissen wir um so höher zu schätzen, als es bekannt ist, wie der neue Landesdirektor von jeher der Heimatkunde, der Geschichte und den Altertümern der Provinz Brandenburg ein besonderes Interesse gewidmet hat. Die Gesellschaft begrüsst den neuen Herrn Landesdirektor verbindlichst.

18. Die Geographische Gesellschaft zu Greifswald, welche unter der vortrefflichen Leitung des Herrn Professor Dr. Credner steht, der es, wie kein zweiter, versteht, das weiteste Interesse für die Landeskunde zu erwecken und diese unsere Wissenschaft im besten Sinne zu vervolkstümlichen, hat am 13. Februar eine besondere

Abteilung für Heimatkunde

begründet.

Diese bezweckt:

1. den Mitgliedern Gelegenheit zu bieten, den Heimatsbezirk, in erster Linie also Vorpommern und Rügen, durch eigene An­schauung, namentlich durch Ausflüge und Wanderungen, durch Besichtigung von naturwissenschaftlich oder geschichtlich-ethno­graphisch bemerkenswerten Punkten und Orten, durch Besuch wichtiger Handels- und Gewerbeanlagen u. dergl. näher kennen zu lernen,

2. zu Studien und Arbeiten auf dem Gebiete heimatlicher Landes­und Volkskunde Anregung zu geben,

3. geeignete Arbeiten auf diesem Gebiete in der Zeitschrift der Gesellschaft, denJahresberichten der Geographischen Gesell­schaft zu Greifswald, zu veröffentlichen und dadurch den Mit­gliedern zugänglich zu machen,

4. durch Anlage einer besonderenheimatskundlichen Abteilung der Vereins-Bibliothek den Mitgliedern die Einsichtnahme und das Studium bereits vorhandener heimatskundlicher Werke, Ab­handlungen und Karten zu erleichtern.

Die Abteilung bildet einen Zweig der Geographischen Gesellschaft und untersteht dem Gesellschaftsvorstande. Dieser ist ermächtigt, für die Ausflüge und Wanderungen einzelne Mitglieder an der Leitung zu beteiligen; diese haben für die Dauer des Ausfluges die Stellung von Vorstandsmitgliedern.

Besondere Beiträge werden für die Abteilung nicht erhoben^ alle Auslagen für sie leistet die Gesellschaftskasse.