58 Bericht über die 2. (1. Arbeite-) Sitzung des V. Vereinsjahres
den Germanen. Schultheiss war derjenige, „dem es (nach Meyer) oblag, Verpflichtungen (sculd) zu befehlen (haizan)“, der schuldige Leistungen und Abgaben anzuordnen und anzubefehlen, zu „heissen“ hatte. Das Wort heissen im gleichen Sinne, ist noch jetzt bei unsrem Landvolke lebendig, namentlich aber das, Städtern mit hochdeutscher Sprachbildung unbekannte, Zeitwort ausheissen. Der Schultheiss wird mehrfach erwähnt in den alten Gesetzen der Langobarden, den einstigen Nachbarn der Mark. So namentlich in den Gesetzen des Königs Rothar, die niedergeschrieben wurden im siebenten Jahrhundert. Auch in der Geschichte der Langobarden von Paul Warnefried wird seiner gedacht. Den Langobarden Warnefried nennen die Gelehrten meist Paulus Diakonus, wohl weil vielen von ihnen das Lateinische vertrauter ist, während uns gerade sein deutscher Name heimatlich anmutet, Er erlebte noch den Untergang seines Volkes, das durch Karl den Grossen in brudermörderischem Kampfe vernichtet wui'de. Es ist uns sogar der Name jenes alten Schulzen erhalten, der also der älteste geschichtlich beglaubigte Schulze zu betrachten ist, denn es ist klar, dass schon Jahrhunderte vor ihm Schultheisser ihres Amtes walteteten. Er hiess Argait und wird geschildert als ein in jeder Beziehung tüchtiger Mann. Durch Schuld des Statthalters Ferdulf fiel er, hoch zu Ross einen Berg anstürmend, gegen slavische Heermassen, die den Berg besetzt hatten, im blutigen Kampfe, wie auch von allen seinen Waffengefährten nur ein einziger zurückkehrte, die traurige Botschaft zu bringen. Diesem einen Langobarden gelang es, bereits gefesselt, zu entkommen, indem er sich vom Berg herunterkullerte. Hier wird der sculdhaiz ausdrücklich als rector loci bezeichnet, also als Ortsvorsteher. Leider ist bei uns durch die Gesetzgebung nach 1870 der ehrwürdige Schulze in den „Gemeindevorsteher“ verflüchtigt worden. Dies muss als ein unberechtigter Eingriff in den Bestand des Volkstums bezeichnet werden, das überall da sein Recht hat, wo es nicht in Widerspruch tritt mit dem Geiste der Neuzeit. Man sollte deshalb, trotz alles Für und Wider, den „Schulzen“ im amtlichen Verkehr mit den Landleuten überall da wieder einführen, wo er früher volkstümlich bestanden hat.
Es wirft sich die Frage auf; ob dem Schulzenhammer nicht noch eine höhere Bedeutung zukommt, er gewissermasseu verklärt ist durch den Abglanz himmlischer Herkunft. Bei den Nordgermanen, den Dänen, Norwegern und Schweden hiess der Gewittergott Thor. Ihm war der Hammer geweiht. In Tempeln auf schwedischen Inseln wurden ihm zu Ehren grosse durch ihr Alter geweihte Hammer aufbewahrt. Bei den südlicheren Germanen, den Deutschen, hiess der Gewittergott Donnar. Ihm zu Ehren heisst noch heute, nach mehr als tausend Jahren, der vierte Tag unsrer Woche Donnerstag. Noch heute wird am Donnerstag in Berlin ein besonderes Gericht gegessen, Erbsen und Sauerkohl, noch